Überprüfung gemäß AM-VO
Gesetzliche Überprüfungen sind verpflichtend und müssen vor erstmaligem Gebrauch von Geräten, Anlagen oder Maschinen und auch wiederkehrend durchgeführt bzw. eingehalten werden.
Wir übernehmen für Sie technische Überprüfungen von Arbeitsmitteln lt. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO):
• Abnahmeprüfungen gemäß § 7 AM-VO
• Wiederkehrende Prüfungen gemäß § 8 AM-VO
• Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
• Prüfung nach Aufstellung gemäß § 10 AM-VO
Wir unterstützen Sie gerne bei den oben angeführten Prüfungen der nachstehenden Arbeitsmittel:
• Krane
• Hebezeuge
• Fahrzeughebebühnen
• auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
• kraftbetriebene Anpassrampen
• Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern
• kraftbetriebene Türen und Tore
• Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
• Flurförderzeuge und Anbaugeräte u. m.