Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ermöglicht die Übermittlung von Informationen bezüglich Gesundheits- und Umwelt-, sowie physikalischen Gefahren, die vom Produkt ausgehen können.
Die Pflicht zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes wird für alle EU-Mitgliedstaaten durch die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in der jeweils aktuellen Version geregelt.
Jeder Hersteller / Importeur ist daher verpflichtet, bei Verkauf eines kennzeichnungspflichtigen Produktes / Stoffes dem Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zum Produkt zur Verfügung zu stellen.
Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Sprache des Landes ausgearbeitet sein, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.