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Versicherung

Versicherung

Als Hausverwalter sind wir kraft Gesetz verpflichtet, eine Gebäudegesamtversicherung abzuschließen, welche ausreichenden Schutz für die Risiken Feuer, Elementarschäden, Haftplicht und Leistungswasserschäden bietet. Im Rahmen dieser Versicherung sind alle Schäden am Gebäude und alle Sachen, die niet- und nagelfest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. Fliesenböden, Parkettböden, verklebte Teppichböden, ....) versichert. Nicht versichert sind aber ihr privater Hausrat und die Möblierung Ihrer Wohnung. Diese Sachen sollten im Rahmen einer Hausratsversicherung abgedeckt werden. Über die genauen Versicherungsbedingungen beraten wir Sie gerne!!! Als Hausverwalter verwalten wir die Versicherungsverträge, tragen für eine laufende Wertanpassung und ausreichende Deckung Sorge und wickeln etwaige Schadensfälle ab. Wir versichern die von uns verwalteten Liegenschaften grundsätzlich zum Neuerrichtungswert gegen Feuer. Hierin inkludiert sind Kosten für Brand, Blitz, Schaden durch Explosion und Flugzeugabsturz. Vergessen wird häufig auf die mit einem Brand entstehenden Nebenkosten wie z. B. Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Lösch- und Deponiekosten. Diese unter Umständen beträchtlichen Kosten sind in unseren Verträgen mitversichert! Wir weisen darauf hin, dass von Ihnen in Ihrer Wohnung zusätzlich eingebaute Gegenstände, z. B. Holzvertäfelungen, Zierteppiche, Möbel, etc., nicht mitversichert sind. Da es durchaus ein Risiko darstellen kann, dass auf ihrem Grundstück bzw. durch den Bestand von Gebäuden Personen geschädigt, getötet oder Sachen beschädigt werden (z. B. durch herabfallende Mauer- oder Dachteile, durch eine unsachgemäß geräumte Einfahrt, etc.) haben wir auch einen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung. Sollte durch einen in Ihrem Haus befindlichen Öltank ein Schaden entstehen, besteht hier ebenfalls ein Versicherungsschutz. Wir haben grundsätzlich die Variante C (inkl. Dichtungs- und Korrosionsschäden) für Sie abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet eine Schadensvergütung für Rohrbruch, Verstopfungs-, Dichtungs- und Korrosionsschäden. Darin sind sämtliche der Wand befindliche Zu- und Ableitungen versichert, nicht jedoch Ihre privaten Armaturen (Wasserhähne, Brausegarnitur, etc.), diese müssten in ihrer privaten Hausratsversicherung eingeschlossen werden. Sollte ein Schadensfall eingetreten sein so informieren Sie uns bitte unverzüglich, unsere Mitarbeiter werden den Schaden aufnehmen, ggf. fotografieren, eine Schadensmeldung an die Gebäudeversicherung machen und nötigenfalls einen Sachverständigen anfordern. Ebenfalls koordinieren wir die Abwicklung zwischen Gebäudeversicherung und ihrer privaten Hausratsversicherung. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Einrichtungsgegenstände sowie der private Hausrat Ihrer Wohnung sowie Ihr Fahrzeug in einer etwa vorhandenen Tiefgarage nicht versichert sind. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Hausratsversicherung. Diese Versicherung deckt das Risiko von Glasbruch, Einbruch, Privathaftpflicht, etc., ab. Am Markt werden verschiedenste Produkte angeboten. Es empfiehlt sich einen genauen Vergleich der einzelnen Hausratsversicherungen. Fragen Sie ihren Versicherungsberater, natürlich beantworten auch wir gerne Ihre Fragen!! Altmann+Partner Immobilientreuhand GmbH