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Aufbewahrungsbox, Aufbewahrungskarton, Sammelkarton, Dokumentenbox, Archivbox, Geschenkbox, Ordnungsbox, Fotoarchiv,

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Entwicklung und Produktion sehr stabiler Archivboxen, Aufbewahrungsboxen zur Archivierung von Unterlagen bzw. Gegenständen. Sehr ästhetisches, stabiles Design, Material: Papier und Pappe Standardprodukt; bei Abnahme der gezeigten Varianten fallen keine Werkzeugkosten zusätzlich an Nachhaltigkeit: nachwachsende Rohstoffe
Einbauring MR11 verstellbar / schwenkbar

Einbauring MR11 verstellbar / schwenkbar

Einbauring, MR11, verstellbar / schwenkbar, chrom matt gebürstet, schwere massive Ausführung inkl. Zugentlastung mit 12V Fassung Artikelnummer: LEDE-RingMR11 EAN: 4260106543573
Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir bestimmen für Sie Ihre tatsächlichen Pflichten als Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer der Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung) gemäß VerpackG und unterstützen Sie bei der Umsetzung I Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), welches seit dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst hat, und mit der Novelle des VerpackG, deren Änderungen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind, haben Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschiedliche Pflichten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit erläutern wir für Sie die Begriffe des VerpackG , definieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Einzelpflichten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre Fragen zu nachstehenden Punkten ... - Private Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) ./. Gewerbliche Endverbraucher - Registrierungspflicht für alle Verpackungen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beziehungsweise in LUCID - Systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 7 VerpackG - Meldepflicht gegenüber dem dualen System Ihrer Wahl und der ZSVR für systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG - Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG - Informations-/Hinweispflicht für Letztvertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Nachweispflicht für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Kosten und Lizenzentgelte Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.