Beeidigte Übersetzungen
Unsere vereidigten Übersetzer unterstützen Sie bei administrativen Vorgängen
Eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem beim Amtsgericht vereidigten Übersetzer erstellt wurde.
Unsere vereidigten Übersetzer setzen ihren Stempel unter das Dokument, das sie persönlich übersetzt haben.
Eine beglaubigte Übersetzung wird somit bei Gerichten und Behörden als offizielles Dokument anerkannt.
Beeidigte / beglaubigte Übersetzungen sind für zahlreiche Verwaltungsunterlagen erforderlich, wie z.B. für standesamtliche Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde …), Auszüge von Texten der IHK, Gerichtsurteile, Zeugnisse, usw.
Fristen für beglaubigte / beeidigte Übersetzungen sind etwas länger, denn wir sind verpflichtet, Ihnen das Original der Übersetzung mit dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers per Post zuzustellen.
Im Rahmen internationaler Gepflogenheiten sind in den folgenden Fällen beeidigte / beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Unterlagen, die in einer anderen Sprache ausgestellt worden sind, erforderlich:
Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft
Zurückerlangen der belgischen Staatsbürgerschaft
Adoptionen im Ausland
Adoptionen ausländischer Kinder
polizeiliches Führungszeugnis
medizinische Atteste
Namenswechsel
im Ausland abgeschlossene Eheverträge
Todesfälle im Ausland
Scheidungen im Ausland
Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen für ein Studium im Ausland
Anerkennung von im Ausland erworbenen Zeugnissen und Diplomen
Eheschließungen im Ausland
Eheschließungen mit einem ausländischen Staatsbürger in Belgien
Geburten im Ausland
Erbschaften / Nachlässen im Ausland
Eintragungen in das Nationale Belgische Register
Erhalt der belgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung