ECOFIBRE Hohlraumdämmung - Schallschutz
Lärmschutz gewinnt heutzutage insbesondere in Großstädten, wie Hamburg und Berlin, immer mehr an Bedeutung.
Unsere Kerndämmung ECOFIBRE Hohlraumdämmung hilft effektiv gegen Lärm (z.B. Verkehrslärm). Durch unterschiedlich hohe Raumgewichte (50kg/m3, 65kg/m3 oder über 100kg/m3) und die optimale Faserstruktur unserer Hohlraumdämmung werden Luftschallwellen je nach Anforderung sehr gut absorbiert. ECOFIBRE Hohlraumdämmung stoppt Lärm und schafft Ruhe damit Sie sich in Ihrem Zuhause wieder wohlfühlen können.
Der Luftschall ist abzukapseln. Das Abkapseln erfolgt z.B. mit ECOFIBRE Hohlraumdämmung. Die Füllung des Wand- oder Deckenhohlraumes mit einem offenporigen Dämmstoff hat einen wesentliche Auswirkung auf den Schallschutz. Laut DIN 4109, Beiblatt 1, wird von Dämmstoffen gefordert, dass der längenspezifische Strömungswiderstand von ≥ 5 kPa · s/m2 eingehalten wird. Diese Bedingung wird von ECOFIBRE Hohlraumdämmung ab einer Rohdichte von ≥ 45 kg/m3 erfüllt. Die einzubringende ECOFIBRE Hohlraumdämmung darf jedoch nicht stark komprimiert werden, da dies sich wiederum negativ auf die Schalldämmung auswirkt.
Der Körperschall wird mit einer konsequenten Trennung der Baukörper mit Dämmeinlagen stark reduziert.
Weiterführende Informationen:
Als Lärm wird schädigender bzw. störender Schall bezeichnet. Schall kann in unterschiedliche Arten unterteilt werden. Körperschall wird durch Schwingungen innerhalb des Gebäudes erzeugt. Dies kann im Haus z.B. durch laute Schritte hervorgerufen werden. Körperschall kann an der Oberfläche von Gegenständen in Luftschall übergehen und wird dann für das menschliche Gehör wahrnehmbar. Als Luftschall wird im baulichen Schallschutz als Lärm von außen bezeichnet. Die Wahrnehmung des menschlichen Gehörs ist auf den Bereich von 20Hz bis 20000Hz begrenzt.
Ab welchen dB-Werten sind Beeinträchtigungen für den Menschen zu erwarten?
Stufe 1:
Schlafstörungen ab 30 bis 40 dB(A)
Kommunikationsstörungen ab 40 bis 85 dB(A)
Konzentrationsstörungen ab 45 bis 85 dB(A)
Stufe 2:
Vegetative Einwirkungen ab 60 bis 85 dB(A)
Stufe 3:
Hörschäden ab 85 dB(A)