Die regelmäßige Wartung von Hebeanlagen ist Pflicht
Für eine optimale Abwassertechnik, angepasst an sämtliche örtliche Begebenheiten, muss die Leistung der Hebeanlage nach den Vorgaben der DIN EN 12056-4 bemessen werden. So wird sichergestellt, dass die Pumpen von Hebeanlagen die ermittelte Fördermenge auf die gewünschte Höhe transportieren können.
Außerdem sieht die Verordnung DIN EN 12056-4 die wiederholte Wartung von Hebeanlagen vor. In Einfamilienhäusern, die privat genutzt werden, sollte mindestens einmal pro Jahr eine Wartung der Hebeanlage vorgenommen werden.
Bei Mehrfamilienhäusern sollte die Hebeanlage zwei-, bei gewerblich genutzten Gebäuden hingegen viermal gewartet werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, die Abstände zwischen den Wartungsarbeiten an der betreffenden Hebeanlage dem Alter und der Beanspruchung der Pumpvorrichtung entsprechend anzupassen. Neben unserem Service für Hebeanlagen gehört natürlich auch das Entleeren von Schlamm- und Sandfängern,
Sickergruben
oder
Fettabscheidern