Brandschutztüren und -tore
Brandschutztüren und -tore haben die Aufgabe, Öffnungen in Wänden mit Brandschutzqualität gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch zu sichern. Damit wird im Brandfall gewährleistet, dass eine sichere Flucht möglich ist. Wir lassen Türen individuell auf Ihr Maß herstellen. Auch Sonderbestellungen wie Rohrrahmentüren oder Brandschutztüren mit Sichtglas sind flexibel möglich. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120.
An welcher Stelle Brand- oder Rauchschutztüren eingebaut werden müssen, ist aus den Bauplänen ersichtlich. Abzuschottende Brandabschnitte können zum Beispiel ein Geschoss, der Treppenraum oder ein als Rettungsweg dienender Flur sein.
Die Instandhaltung von Brand- und Rauchschutztüren dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfasst die Prüfung, Inspektion und Wartung der Geräte. Die Arbeiten sind von einer befähigten Person im Jahrestakt durchzuführen. Bei der brandschutz- und sicherheitstechnischen Prüfung führen wir folgende Tätigkeiten durch:
- Prüfung des Türblatts und Verglasung (falls vorhanden)
- Prüfung der Zarge und Bänder
- Prüfung des Schlosses und Drückers
- Prüfung von Zargendichtung und Bodendichtung
- Prüfung des Türschließers und Kennzeichnungsschildes
- ggf. nachziehen von Schrauben
- ggf. einstellen des Türschließers
- Ölung der Bänder und sonstigen Teilen