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Industrietore

Industrietore

Robust, langlebig, zuverlässig Industrietore sind beispielsweise in großen Hallen gewerblicher Produktionsstätten und Logistikzentren anzutreffen. Wegen der dort zum Einsatz kommenden Fahrzeuggrößen und der zu bewegenden Verpackungseinheiten sind große Toröffnungen in der Regel aus Effizienzgründen obligatorisch. Damit Transport- und Verladeprozesse reibungslos ablaufen können, zählen Robustheit, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit zu den wichtigsten Eigenschaften von Industrie- und Hallentoren. Darüber hinaus erfüllen sie auch wärmedämmende Funktionen. Zum einen allein durch die Tatsache, dass große Öffnungen wieder geschlossen werden können und so einem Wärmeverlust vorbeugen, zum anderen können spezielle Dichtungen und gedämmte Torelemente bei Bedarf zum Wärmeschutz beitragen. Für jeden Anspruch das richtige Tor: Rolltore benötigen dank der Öffnungsrichtung nach oben wenig Platz vor oder hinter dem Tor. Rollgitter benötigen dank der Öffnungsrichtung nach oben wenig Platz vor oder hinter dem Tor. Industrie-Sektionaltore benötigen dank der Öffnungsrichtung nach oben wenig Platz vor oder hinter dem Tor. Schnelllauftore eignen sich bestens um den Wärmeverlust zu minimieren. Falttore eignen sich sogar für extreme Torbreiten. Schiebetore benötigen beim Öffnen ausreichend Platz seitlich des Tores. Feuerschutztore unterteilen den Hallenbereich in Brandabschnitte, um im Katastrophenfall den Schaden zu begrenzen. Markenhersteller in diesem Bereich Informieren Sie sich hier über die Produkte folgender Hersteller: NOVOFERM Novoferm ist einer der größten europäischen Systemanbieter von Türen, Toren, Zargen und Antrieben für den privaten, gewerblichen und industriellen Einsatz
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht