Import Zollanmeldung
Unsere Dienstleistung für Importabfertigung und Zollabwicklung bietet Ihnen eine effiziente und reibungslose Abwicklung von Importvorgängen.
# Importverzollung
Sie importieren Waren aus einem Dritt- oder EFTA-Land und benötigen Unterstützung bei der Einfuhr? Unser geschultes und erfahrenes Team unterstützt Sie gerne. Ob Ihre Ware in Hamburg, Lübeck, Kiel, Rostock oder woanders in Europa eintrifft – wir sind für Sie europaweit vertreten.
# Fiskalanmeldung
Mit einer Fiskalabfertigung können Ihre Lieferungen aus Drittländern beim Warenempfänger in der EU unversteuert, aber verzollt geliefert werden. Die EUSt wird erst im Empfangsland fällig. EU-ansässige Firmen, ohne deutsche Niederlassung, können wir als registrierter Fiskalvertreter bei der Abwicklung Ihrer Importvorgänge behilflich sein.
Ihre Vorteile:
• Sie können in der Regel schneller über Ihre Ware verfügen
• Ihre Liquidität erhöht sich, da die EUSt nicht vorfinanziert werden muss
• Erhöhter Investitionsspielraum, da Sie die Waren erst verkaufen können, bevor die EUSt fällig wird
• Keine Registrierung in Deutschland nötig, somit entfallen auch komplizierte und zeitaufwändige Rückerstattungsverfahren.
• Sie haben mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
# Phytosanitäre Abfertigung
Um die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern, unterliegen bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse strengen Einfuhrkontrollen. Durch unsere langjährige Erfahrung, gerade beim Import von Holz und dem direkten Kontakt zu den zuständigen Behörden vor Ort, unterstützt unser Fachpersonal Sie gerne bei der Einfuhr Ihrer Ware, auch bei der phytosanitären Abfertigung.
# Veterinärabfertigung ( GVDE/GDE )
Alle tierischen Erzeugnisse sind an den EU-Grenzen kontrollpflichtig; ohne Veterinärabfertigung kann keine Zollabwicklung stattfinden. Auch in diesem Bereich greift unser Team auf langjährige Erfahrung zurück.
# Verwahrerwechsel
Selbstverständlich können wir an allen bekannten Hamburger Terminals wie CTC, CTA, Eurogate, Burchardkai (CTB), Tollerort (CTT) etc. Verwahrerwechsel durchführen. Das bedeutet, wir übernehmen Ihre Ware zollrechtlich solange, bis Sie die Ware zum Empfänger transportiert oder in den freien Verkehr überführt haben.
# Zollbeschau/CPA
Auch wenn der Zoll Ihre importierte Ware beschauen möchte, sind wie an Ihrer Seite und können Dank unseres Netzwerkes die entsprechenden Termine bei den zuständigen Stellen für Sie arrangieren – ob in Hamburg oder im Bremer Überseehafen.