Standposten
Der Standposten wird für zeitlich befristete Objekte, Geschäfte oder Räume eingesetzt – für die Zeit einer besonderen Gefährdung oder während bestimmter Stoßzeiten.
Der Einsatz eines Standpostens kann für Zufahrtssperren und die Freihaltung von Flächen oder Abschnitten von Nöten sein, z. B. bei Messen und Großveranstaltungen. Insbesondere bei strittigen Situationen werden Probleme freundlich und konsequent geklärt. Um eine perfekte Bewachung bieten zu können, ist es wichtig, geschultes und aufmerksames Personal einzusetzen.
Beispiel
In einer Müllsammelstelle wird immer wieder durch verschiedene Benützer falsch entsorgt. Dort ist die Postierung eines Standpostens notwendig, der die Aufgabe der Kontrolle einfahrender Fahrzeuge und die Überwachung über die richtige Müllentsorgung durch die einzelnen Benützer übernimmt. Er verbietet gegebenenfalls die Entsorgung sollte diese widerrechtlich erfolgen. Sollte es sich um nicht für den Sammelplatz geeigneten Abfall handeln, verweist er, falls gewünscht, Fremdbenützer.
Weiters können Kennzeichen notiert und aufgelistet dargelegt werden, sollte dies erwünscht sein.
Die Kernaufgaben
Überwachung des vorgeschriebenen Bereiches oder der Gefahrenstelle
Überwachung über eine bestimmte Dauer
Kontrolle und Durchsetzung von Ruhe und Ordnung (z. B. Ruhestörung)
Einfahrtsverweise zur Gefahrenstelle oder den überwachten Bereich
Überwachung einzelner Personen in ihrem Umfeld