Insektenmehl in der EU zugelassen
Seit Einführung der neuen EU Lebensmittelverordnung im Januar 2023, welche Insektenmehle als Lebensmittelzusatz erlaubt, treffen bei uns vermehrt Anfragen zu diesem Thema ein.
Aus diesem Grund möchten wir dazu offen Position beziehen:
Für uns als handwerkliche Mühle steht es außer Frage, derartige Produkte zu verarbeiten oder einzusetzen.
Wir stehen dafür ein, dass Mehl auch Mehl aus Getreideprodukten bleibt und dies unseren Kunden gegenüber auch verlässlich gehandhabt wird.
Das Thema Insektenmehl in Lebensmitteln als Proteinträger verfolgen wir schon seit einigen Jahren in Fachvorträgen. Große Maschinenhersteller, wie auch die Lebensmittel- und Agrarindustrie beschäftigt die Frage: Wie kann man die Weltbevölkerung in 25, 50 oder 100 Jahren energie-und ressourcenschonend ernähren? Sicher spielen für diese Akteure dabei auch ökonomische Gründe eine wichtige Rolle.
Was in anderen Teilen der Welt, z.B. in Asien eine denkbare Alternative ist, stößt in unseren Breitengraden noch auf wenig Begeisterung. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, dieses neue Nahrungsmittel einmal auszuprobieren oder in seinen täglichen Speiseplan aufzunehmen.
Je undurchsichtiger aber die industrielle Herstellung von Lebensmitteln wird, desto wichtiger wird für uns die Transparenz und die ehrliche Kommunikation als traditioneller und zurverlässiger Handwerksbetrieb.
Dafür stehen wir mit unserem gesamten Team und unserem Namen.