... ein Garant für Sicherheit und Zuverlässigkeit, da sie fast jedem Feuer standhalten.
Mit unseren Brandschutztüren bieten wir nicht nur Schutz, sondern auch eine ästhetisch ansprechende Lösung für Ihre Sicherheitsbedürfnisse. Die Türen sind so konzipiert, dass sie den Anforderungen moderner Bauvorschriften gerecht werden und gleichzeitig die Betriebskosten minimieren. Vertrauen Sie auf unsere Brandschutztüren für Ihre anspruchsvollen Sicherheitsanforderungen. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter sorgen dafür, dass jede Tür fachgerecht montiert wird, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Erfahren Sie mehr über die modernen Rauchschutztüren aus Glas von HDS, die höchste Sicherheitsstandards mit transparentem Design vereinen.
Unsere Türen bieten nicht nur effektiven Rauchschutz, sondern auch eine klare Sicht auf Ästhetik und Sicherheit.
1. Klarheit in Sicherheit:
Unsere Rauchschutztüren aus Glas bieten nicht nur transparente Ästhetik, sondern auch klare Sicherheit im Brandfall. Sie erfüllen höchste Standards für den Rauchschutz und gewährleisten den Schutz von Menschen und Eigentum.
2. Transparentes Design:
Das transparente Design unserer Rauchschutztüren aus Glas schafft eine offene und lichtdurchflutete Atmosphäre. Sie eignen sich besonders für Bereiche, in denen eine klare Sicht auf Sicherheit und Design gleichermaßen wichtig ist.
3. Effektiver Rauchschutz:
Im Falle eines Brandes schließen unsere Rauchschutztüren aus Glas automatisch, um die Ausbreitung von Rauch und giftigen Gasen zu begrenzen. Dabei wird die Sicherheit der Menschen im Gebäude prioritär geschützt.
4. Brandschutznormen erfüllt:
Unsere Rauchschutztüren sind gemäß den gängigen Brandschutznormen geprüft und zertifiziert. Vertrauen Sie auf eine zuverlässige Lösung, die höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht wird.
5. Vielseitige Anwendungsbereiche:
Die transparenten Rauchschutztüren eignen sich für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen, darunter Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren und öffentliche Einrichtungen. Sie bieten klaren Brandschutz, ohne auf Design zu verzichten.
6. Schnelle Reaktion im Notfall:
Unsere Rauchschutztüren reagieren schnell und automatisch im Brandfall. Die schnelle Schließung gewährleistet eine effiziente Barriere gegen Rauch und Gase.
7. Leichte Pflege und Wartung:
Damit Ihre Rauchschutztüren aus Glas langfristig zuverlässig funktionieren, sind sie leicht zu pflegen und zu warten. Ein regelmäßiger Check sorgt für eine langfristige Sicherheit.
8. Individuelle Anpassung:
Jedes Gebäude ist einzigartig. Daher bieten wir Rauchschutztüren, die individuell an die Gegebenheiten Ihres Gebäudes angepasst werden können – sei es in Bezug auf Größe, Farbe oder Montagemöglichkeiten.
9. Kompetente Beratung:
Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Von der Beratung bis zur Installation unterstützen wir Sie umfassend.
Entdecken Sie die Verbindung von transparentem Design und effektivem Brandschutz mit den Rauchschutztüren aus Glas von HDS. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lassen Sie sich individuell beraten.
Guth-Holz
Alle Produkte
Türen – Holz, Glas, Brand- und Rauchschutz
1001 Türen
In unserem Showroom erwarten sie Türlösungen für jeden Bedarf – kompetente Beratung inklusive. Nur der Profi vor Ort garantiert eine kompetente Beratung, vermittelt einen optionalen Montageservice und bleibt Ihr fester Ansprechpartner über den gesamten Kaufprozess.
Holztüren
„Gute Holztüren“ bedeutet für uns, dass Design und Qualität viele Jahre überdauern. Sie schützen alle Hausbewohner verlässlich vor Schall, Einbruch und Temperaturschwankungen.
Bei Sanierungsvorhaben in Altbauten sind oftmals strenge Brandschutzvorschriften zu erfüllen. Dazu müssen historische Türen und Fenster fachgerecht nachgerüstet werden.
Wir bieten dabei Funktionsanpassungen wie das Anbringen von Panikbeschlägen und den Umbau von bestehenden Türstöcken und -blättern nach Erfordernis. Es besteht auch die Möglichkeit industriell gefertigte Brandschutztüren in klassischer Rahmentür-Optik auszuführen.
Um Feuerschutz auf höchstem Niveau gewährleisten zu können, entsprechen alle Produkte den Normen der österreichischen Baustoffliste ÖA und sind mit geltender ÜA-Kennzeichnung versehen.
Brand- und Rauchschutz
Vorbeugender Brand- und Rauchschutz ist unsere Expertise! Wir beraten Sie kompetent und fertigen Brandschutzelemente in nahezu jeder Form, Art und Stückzahl.
Brandschutz kann auch hell und transparent sein.
Vor allem öffentliche Gebäude, zumal solche mit hoher Besucherfrequenz,
müssen aus gutem Grund für Notfälle gerichtet sein. Aber auch bei privaten Projekten wird zunehmend auf Vorsorge gesetzt.
Die Wahrscheinlichkeit, im Brandfall an einer Rauchvergiftung ums Leben zu kommen, ist deutlich höher, als beispielsweise eine Brandverletzung davon zu tragen. Deshalb muss dem Rauchschutz eine genauso große Aufmerksamkeit beigemessen werden, wie dem Feuerschutz.
Rauchschutztüren haben die Aufgabe, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Die Leckrate ist die wesentliche Kenngröße für die Dichtheit einer Rauchschutztür und darf folgende Werte nicht überschreiten.
20 m²/h bei einflügeligen Türen und 30 m²/h bei zweiflügeligen Türen. Prüfmedium ist dabei kalte bzw. auf 200° C erhitzte Luft. Geprüft wird die Rauchdichtheit der Türen zudem bei Überdruck bis zu 50 Pascal.
Neben der Rauchdichtheit werden Rauchschutztüren genauso wie Feuerschutztüren einer Prüfung auf Dauerfunktionstüchtigkeit nach DIN 4102 Teil 18 unterzogen. Bei dieser Prüfung werden die Türen 200.000 mal geöffnet und durch das Schließmittel an der Tür wieder geschlossen. Die Türen müssen nach den 200.000 Prüfzyklen voll funktionsfähig bleiben und dürfen keine Schäden aufweisen. Mit der Dauerfunktionsprüfung wird auch der Anschluss der Zargenart an verschiedene Wandsysteme überprüft.
Für frei bewegliche Feuerschutztüren und Rauchschutztüren besteht die Möglichkeit, Türschließer mit Freilauffunktion einzusetzen, die in Verbindung mit einem Rauchmeldesystem als Feststellanlage eingesetzt wird.
Beim Einsatz dieses Systems ist die Tür durch die Freilauffunktion frei beweglich. Die Freilauffunktion ermöglicht ein leichtes Begehen der Tür, da zum Öffnen nur ein geringer Widerstand entgegenwirkt. Sie bleibt frei beweglich und wird nicht automatisch geschlossen, was eine Erleichterung beim Begehen von Türen in stark frequentierten Bereichen darstellt. Im Alarmfall oder bei Stromausfall wird die Tür vom Türschließer sicher geschlossen.
Bei starker Hitzeentwicklung zerspringen gewöhnliche Basisgläser wie Floatglas und Ornamentglas bereits nach kurzer Zeit. Raumabschließende und wärmedämmende Brandschutzverglasungen hingegen können der Beanspruchung bei einer einseitigen Feuerquelle so entgegenstehen, dass der Übertritt von Feuer und Rauchgas in nebenliegende Räume durch das Brandschutzglas verhindert werden kann. Im Bereich Brandschutz bieten wir Ihnen deutschlandweit Lieferung und/oder Montage von unterschiedlichsten Brandschutzgläsern. Brandschutzglas wird in verschiedenen Widerstandsklassen (Schutz vor Rauch, Wärmeschutz und Flammenschutz) produziert. Je nach Klasse ist der Glasaufbau unterschiedlich und reicht von einzelnen Glasscheiben bis zu komplizierten Isolierglasverbunden mit speziellen Brandschutzflüssigkeiten im Scheibenzwischenraum: Pyrostop/Pyrodur/Pyroclear Contraflam/Pyroswiss Pyran/Pyranova Bi-Firestop
Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit
SOMMER B·S·T
EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Metallbau Mages
BRANDSCHUTZ
Brandschutztüren aus Aluminium-Glas
Brandschutztüren aus Aluminium-Glas
Stahlblechtüren
Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Herstellung
Bei den Aluminium-Brandschutztüren verarbeiten wir die neuste Entwicklung der Firma SCHÜCO. Die Serie ‚FireStop ADS 90 FR 30‘ ist feuerhemmend (T30) und ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei Nutzungsänderungen im laufenden Betrieb. Das nachträgliche Einbringen von Kabeln zur Elektrifizierung der Türen oder der Wechsel der Schlosstechnik, z. B. von Einfachverriegelungen auf Mehrfachverriegelungen, sind ohne großen Aufwand realisierbar.
Rauchschutztüren
Alle von uns produzierten Brandschutztüren sind auch als Rauchschutztüren lieferbar.
Wir verkaufen, liefern und montieren Brandschutztüren und -tore sowie Stahlmehrzwecktüren und -tore.
Dazu setzen wir auf geschultes Personal:
Sachkundiger für kraftbetätigte Türen Tore, Fenster
Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen
dazu zählt:
Einbau von Stahltüren aller Art
Prüfung von Feststellanlagen
Nachrüsten/Austausch von Türschließern
Umbau/Austausch von Schlössern
Türen richten/reparieren nach Zulassung
Prüfung und Wartung nach DIN 14677
Optimaler Brandschutz mit möglichst geringen Einschränkungen der gestalterischen Flexibilität zeichnet unsere Türen aus.
Mit unseren Türsystemen sind wir in der Lage, Flügelhöhen bis 3,00 m zu realisieren.
Herstellbar sind auch T30-(RS)-Türen mit Einbruchhemmung bis WK3 und in Ganzglasoptik.
Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden (T30) und feuerbeständigen (T90) Türen. Herstellbar auch mit gleichzeitiger Rauchschutzfunktion (RS).
Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse T30 und T90 nach DIN 4012-5 und DIN 18095 bei zusätzlicher Rauchschutzfunktion.
Nach neuer EU-Normung lauten die Bezeichnungen EI2 30-C5 bzw. EI2 90-C5, bei zusätzlichem Rauchschutz wird hinter v.g. Bezeichnung noch S200 angefügt.
Zu ihren wichtigsten Einsatzgebieten gehören Treppenhäuser, Flure, Brandwände sowie die Sicherung beispielsweise von Versammlungsstätten, Archivräumen, EDV-Zentralen usw. Der Einbau kann in Beton-, Mauerwerks- und Leichtbauwände entsprechender Klassifikation und entsprechend dem Zulassungsbescheid erfolgen.
Auch dürfen die Türen in systemgebundene F30- bzw. F90-Verglasungen integriert werden.
Hierbei muss jedoch immer die Brandschutzanforderung der Türe und Verglasung identisch sein. Eine T30-Türe darf also nicht direkt an eine F90-Verglasung anschließen.
Die Herstellung und Montage von Feuerschutztüren muss in allen Einzelheiten dem jeweiligen Zulassungsbescheid entsprechen.
Bei Abweichungen hiervon ist eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauabsicht erforderlich. Dieser Vorgang ist jedoch immer mit Kosten für Gutachten und behördlichem Aufwand sowie oft monatelanger Bearbeitungsdauer verbunden.
In Feuerschutztüren dürfen ausschließlich F30- bzw. F90-Gläser gemäß dem jeweiligen Zulassungsbescheid eingesetzt werden.
Teilweise sind auch Paneele entsprechender Brandschutzqualität als Füllung zugelassen. Gläser mit G-Klassifizierung dürfen nicht eingesetzt werden.
Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend und mit Fallenschlössern ausgestattet sein.
Eine Offenhaltung ist nur mit dafür zugelassenen Feststellanlagen möglich.
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gem
Sicherheitstüren für vorbeugenden Brandschutz
Dem Feuerteufel entgegen zu wirken bedarf Erfahrung und spezieller Kenntnisse. Gerade im vorbeugenden Brandschutz sind umfassende Konzepte gefordert.
Die Türen in den Feuerwiderstandsklassen EI30, EI90 überzeugen durch hochwertiges Design und ein gleich bleibend hohes Qualitätsniveau, gesichert durch ein nach DIN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement.
Die Sicherheitstüren sind mit verschiedenen Sicherheitsmodulen kombinierbar und in unterschiedlichen Varianten erhältlich: ein- und zweiflügelig, mit und ohne Glasfeld aus Spezialglas, mit Oberlicht oder Seitenteilen.
Die Türen sind grundiert und verzinkt und besitzen gegen Beschädigung geschützte Brandschutzleisten.
Seit Jahrzehnten plant, entwickelt und fertigt unser Unternehmen Produkte für den Schutz von Gebäuden und Personen. Innovative Technik, ausgereiftes Know-how und ein Full-Service-Angebot machen uns zu einem zuverlässigen Partner für den vorbeugenden Brandschutz.
Vorbeugen ist besser als löschen
Brandschutztüren gewährleisten hochwirksamen Brandschutz.
Sie decken die nationalen Feuerwiderstandsklassen von EI30 bis EI90 ab.
Als Sonderlösung sind Ausführungen bis T120 und nach internationalen Anforderungen bis 180 Minuten Feuerwiderstandsdauer möglich.
Diese Türserien, die "klassische Brand-Schutz-Tür und die "modulare Kombinationstür" bieten Planern und Bauherren Lösungen für jeden Einsatzzweck.
Optionale Ausstattung:
Rauchschutz
Beschusshemmung bis FB7
Schalldämmung bei 47dB
Luftdichtheit
Lösch- und Hochwasserrückhaltung bis 6 m Wassersäule
Druckfestigkeit bis 150mbar Luftdruck
Explosionshemmend bis EPR4
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
- Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
- Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
- zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
- Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
- Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
- Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
- proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
- vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
- individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
- individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gemäß den Unfallverhütungsvors
Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Feuerschutz, Brandschutztüren
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein.
Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt.
Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien.
Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren
Flure
Treppenhäuser
Notausgänge
Fluchtwege
Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM zusammen.
Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO zusammen.
Wir bieten Brandschutztüren für den Außen- und Innenbereich in Aluminium, Stahl, Glas und Holz an. Weitere Funktionen, wie Wärmedämmung, Schallschutz, Einbruchhemmung, Fluchtweg und viele weitere sind frei kombinierbar.
Ihre Sicherheit ist unsere Passion!
Überall dort wo erhöhte Anforderungen oder Risiken bezüglich Feuereindämmung bestehen kommen Brandschutztüren zum Einsatz. Wir bauen sie für Sie in fast allen Ausführungen. Alle Brandschutzprodukte fertigen wir nach den aktuellen VKF-Normen.
• Brandschutztore
• Brandschutzverglasungen
• Feuerschutztüren
Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Service- & Wartungsverträge.
Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit
SOMMER B·S·T
EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gemäß den Unfallverhütung
Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den
Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten:
Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl
Türschließanlagen und -automation
Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen
Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern.
Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren.
In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist.
Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern.
Es gilt die Formel:
BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN!
Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium.
Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Wir produzieren und liefern Brandschutztüren nach DIN Vorschriften in Aluminium und Stahl. Zudem besitzen wir Erfahrung in verglasten Feuerschutztüren.
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten
Bündiger Brandschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen primär ihre funktionellen Anforderungen erfüllen. STS Feuerschutztüren von TORS Tor & Türsysteme zeichnen sich durch ihre hochwertigen Materialien aus. Mit STS-Türen sind aber auch außergewöhnliche gestalterische Ideen umsetzbar: Die T30- und T90-Anforderungen entsprechenden Feuerschutzabschlüsse werden vollständig, inklusive Beschlagteilen und Bändern, aus Edelstahl geliefert. Damit sind sie geeignet in Küchenbereichen, in gewerblichen oder industriellen Bauten, wie Laboratorien oder chemischer Produktion.