FETTABSCHEIDER
Für all jene Betriebe, die Fleisch oder Milch verarbeiten, sowie für Küchenbetriebe (z.B. Gaststätten, Großküchen, Kantinen, Hotels usw.) mit einer Kapazität von mehr als 50 Portionen täglich, sind Fettabscheider gesetzlich vorgeschrieben. In diese Fettabscheider dürfen ausschließlich Abwässer eingeleitet werden, die pflanzliche oder tierische Fette und Öle enthalten können.