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Versenden

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BKF Modul 4 - Recht und Dokumente

BKF Modul 4 - Recht und Dokumente

Rechtliche Grundlage Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645 Zugang Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind. Lehrplan / Kenntnisbereiche Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Anwendung der Vorschriften Kenntnisbereich 2.2 Kenntnis der Vorschrift für den Güterkraftverkehr, Beförderungsgenehmigungen, im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, Fahrverbote für bestimmte Straßen, Straßenbenutzungsgebühren, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtung im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter. Dauer 8 Stunden Abschlussart Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung. Hinweis: Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit. Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein. Kursgebühr: 100,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Frästechnik

Frästechnik

Auf unseren fünf CNC-Plattenbohrwerken können Bauteile bis 50 t Stückgewicht und einer Länge von 26.000 mm in einer Spannung bearbeitet werden. Die Zerspanung von Produkten bis zu einer Länge von 8.000 mm erfolgt auf unseren neun CNC-Bearbeitungszentren. Konstruktionen mit räumlich gleichmäßigen Abmessungen (bis L/B/H 3.500 mm x 3.500 mm x 2.500 mm) können auf unseren sieben CNC-Tischbohrwerken spanend bearbeitet werden
Professionelle Ladungssicherungskurse

Professionelle Ladungssicherungskurse

Der Ladungssicherungskurs ist ein unverzichtbares Training für alle, die mit dem Transport von Gütern befasst sind. Diese Schulung vermittelt den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Ladungen sicher und effizient zu sichern. Der Kurs deckt alle wichtigen Aspekte ab, einschließlich der Sicherheitsvorschriften, der richtigen Sicherungstechniken und der Verwendung von Sicherungsmitteln. Unsere Schulung wird von erfahrenen Fachleuten durchgeführt, die über umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Ladungssicherung verfügen. Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Komponenten umfasst. Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmer in der Lage, Ladungen sicher zu sichern und die Risiken während des Transports zu minimieren.
BKF Modul 3 - Sozialvorschriften und Kontrollgeräte

BKF Modul 3 - Sozialvorschriften und Kontrollgeräte

Rechtliche Grundlage Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645 Zugang Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind. Lehrplan / Kenntnisbereiche Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Anwendung der Vorschriften Kenntnisbereich 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Nr. 3821/85. Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder gefälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraftverkehr oder Personenverkehr; Rechte und Pflichten der Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Weiterbildung und Grundqualifikation. Dauer 8 Stunden Abschlussart Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung. Hinweis: Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit. Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein. Kursgebühr: 100,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
BKF Modul 5 - Sicherheit und positives Image

BKF Modul 5 - Sicherheit und positives Image

Rechtliche Grundlage Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645 Zugang Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind. Lehrplan / Kenntnisbereiche Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Anwendung der Vorschriften Kenntnisbereich 3.1 Bewusstseinsbildung für die Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen. Kenntnisbereich 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer. Kenntnisbereich 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz. Kenntnisbereich 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit. Kenntnisbereich 3.5 Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung. Kenntnisbereich 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. Kenntnisbereich 3.7 Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots) Dauer 8 Stunden Abschlussart Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung. Hinweis: Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit. Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein. Kursgebühr: 100,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
BKF Modul 1 - ECO-Training-Fahren (Theorie)

BKF Modul 1 - ECO-Training-Fahren (Theorie)

Rechtliche Grundlage Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645. Zugang Für alle Berufskraftfahrer die die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben und gewerblich tätig sind. Lehrplan / Kenntnisbereiche Verbesserung des rationellen Fahrverhalten auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Kenntnisbereich 1.1 Kenntnis der Eigenschaft des kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven, eines Motors, optimaler Nutzungsberiech des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten. Kenntnisbereich 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglich gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, Insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlage und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems-Getriebeübersetzung, Bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Tätigkeit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlage im Gefälle, Verhalten bei Defekten. Kenntnisbereich 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2. Kenntnisbereich 1.3a Fähigkeit, Risiken im Strassenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen Dauer: 8 Stunden Abschlussart Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung. Hinweis: Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit. Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein. Kursgebühr: 100,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
BKF Modul 2 - Ladungssicherung

BKF Modul 2 - Ladungssicherung

Rechtliche Grundlage Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645 Zugang Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind. Lehrplan / Kenntnisbereiche Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Kenntnisbereich 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und der Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane. Dauer 8 Stunden Abschlussart Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung. Hinweis: Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit. Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein. Kursgebühr: 100,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.