Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist im neuen Wasserhaushaltsgesetz, ab 01.03.2010, in Deutschland gesetzlich geregelt. Anzuwenden sind dabei die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Diese sind in der DIN 1986 Teil 30 eindeutig unter Angabe von Fristen und Prüfintervallen festgelegt.
Sachkundenachweis, sowie notwendige Fortbildung zur Verlängerung der Sachkunde für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen für Grundstücksentwässerungsanlagen liegen vor.
Zu unseren Leistungen im Bereich Dichtheitsprüfung gehören:
- Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen und Schächten nach EN 1610
- Prüfung von Haltungen und Schächten
- Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen
- Erstellung von elektronischen, computeraufgezeichneten Prüfprotokollen
- Dichtheitsprüfung von
- Kleinkläranlagen
- Klärbecken
- Sonderbauwerken
- Abwassersammelgruben