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Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Sprinkleranlagen:
- Planprüfungen
- Baubegleitende Prüfungen
- Erstprüfungen vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Nachprüfungen
Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.
Die Prüfungen nach Baurecht sind:
- vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
- innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)
durchführen zu lassen.
Thermoskanne. Edelstahl und PP. Doppelwandig mit Tasse. Kapazität bis zu 490 ml. Geliefert in einer Schachtel. ø68 x 247 mm
Artikelnummer: 1501462
Druck: Screen printing; Laser
Druckbereich: 120x80
Gewicht: 14.100
Maße: ø68 x 247 mm
Ob V oder Vierkant-Ausführung, gerade/gekröpft oder höhenverstellbar, 450 kg oder 3500 kg - bei uns finden Sie eine große Auswahl!
Aus unserem umfangreichen Sortiment bieten wir Ihnen folgende Auflaufeinrichtungen:
V-Ausführung
Vierkant mit Deichselprofil
Vierkant ohne Deichselprofil
Vierkant mit abnehmbarem Deichselprofil
Rundrohr
höhenverstellbar
schwenkbar
abnehmbar
Auch die dazugehörigen Ergänzungsteile wie V-Zugholme, Bremsgestänge, Gestängehalter oder Stützradtraversen u.v.m. erhalten Sie bei uns - Fragen Sie uns danach!