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Prüfservice für Feuerlöscher

Prüfservice für Feuerlöscher

Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. Prüfservice für Feuerlöscher Im Brandfall zählt jede Sekunde - sorgen Sie daher stets für ein Plus an Sicherheit! Nutzen Sie unseren umfassenden Prüfservice für Feuerlöscher. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen und diese gemäß ASR A 2.2 mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher zu kennzeichnen. Das Wichtigste für Sie: - Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV - Masse und Volumen des Löschmittels - Armaturen, Schläuche und Sicherungen - Dichtstellen und Dichtungen - Korrosionserscheinungen an Sicherheitseinrichtungen - Die Überprüfung findet bei Ihnen im Betrieb statt - Prüfung erfolgt aller 2 Jahre Worauf es ankommt Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. Seit 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person gem. TRBS 1203/2 überprüfen zu lassen. Die regelmäßige Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Gewindelehrring

Gewindelehrring

Gewindelehrringe werden zum Prüfen von Außengewinde eingesetzt
Atemschutzgeräte (Pressluftatmer / Druckluftatmer)

Atemschutzgeräte (Pressluftatmer / Druckluftatmer)

für Normaldruck (Rd) und Überdruck (M45), herstellerspezifischer Steckanschluss (P/AS) und Einheitssteckanschluss (ESA) mit Lungenautomat, Restdruckwarneinrichtung und Manometer