Explosionsschutz
Wir entwickeln Ihr persönliches Explosionsschutzkonzept für Ihre Industrieanlagen
Wir bieten alles aus einer Hand von der Planung, Kalkulation, Konzeption über Installation und
Inbetriebnahme bis hin zur Wartung der Schutzsysteme.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Ausrüstung industrieller Anlagen (Filter, Silos, Elevatoren,
Mühlen, usw.) mit konstruktivem Explosionsschutz.
Dazu zählen:
Explosionsunterdrückungssysteme (HRD-System)
Chemische Löschmittelsperren (HRD-Löschmittelsperre)
Explosionsdruckentlastung (Berstscheiben)
Flammenlose Explosionsdruckentlastung (Typ FLEX-Line)
Explosionsrückschlagklappen (Typ B-Flap)
Entlastungsschlote
Schnellschlussschieber
Risiken und Gefahren
Ein hohes Risiko stellen Brände und Explosionen für Anlagen und Personen dar. Die Auswirkungen der sich im Inneren aufbauenden Drücke als Folge von Bränden oder Explosionen, führen in den meisten Fällen zur Zerstörung der Anlagen (Filter, Silos, filternde Abscheider, Elevatoren).
Die durch die Explosion entstehenden Drücke übersteigen meist die Festigkeiten der Gebäude, wodurch es u.a. zum Bersten der Außenwände kommen kann.
Flammen können aus den Anlagen heraustreten und Gebäudeteile durch die Luft gewirbelt werden.
Dies bringt zudem erhöhte Gefahren für Personal und angeschlossen Anlagenteile mit sich. Denn durch die Flammenfront kann sich ggf. vorhandene explosionsfähige Atmosphäre entzünden, wodurch eine Kettenreaktion entsteht und die Explosion sich ausweitet.
Grundvoraussetzung für eine Staubexplosion ist das Aufeinandertreffen von einem brennbaren Staub (aufgewirbelt), Sauerstoff und einer geeigneten Zündquelle.
Explosionsfähige Staubkonzentrationen ergeben sich besonders bei dem Abreinigungsprozess in Filtern oder Entstaubungsanlagen. Der dort anfallende Feinstaub ist zündempfindlicher als die Gesamtstaubfraktion einer zu entstaubenden verfahrenstechnischen Anlage.
Die Verbrennungsreaktion nach einer Entzündung läuft schneller und stärker ab, je lockerer ein lagernder und brennbarer Staub vorliegt.
Generell brennen lagernde Stäube langsamer ab und es kann zu sogenannten Glimm- oder Schwelbränden kommen.
Wird der lagernde Staub jedoch aufgewirbelt, erfolgt die Verbrennung innerhalb bestimmter Konzentrationen extrem schnell und es kommt zur Explosion.
Eine höhere Aufmerksamkeit muss bei metallischen Stäuben erfolgen, da sich diese unter bestimmten Umständen selbst entzünden können.
Staubexplosion
Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) sind die europäischen Richtlinien in Deutschland bindendes Gesetz und bedeuten für viele Anlagenbetreiber eine haftungsrechtliche Verantwortung außerhalb ihrer Kernkompetenzen. D
Zwischen der Herstellerrichtlinie (ATEX 95 – Richtlinie 2014/34/EU) und der Betreiberrichtlinie (ATEX 137 – Richtlinie 1999/92/EG) besteht eine gegenseitige Abhängigkeit. Daher sollten sich beide Seiten im Vorfeld bei geplanten Projekte abstimmen und sich fachkompetent beraten sowie unterstützen lassen.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Projekten und bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach §6 BetrSichV, der Beurteilung einzelner Gefährdungspotenziale und der Ausarbeitung von Explosionsschutzkonzepten für den konstruktiven Explosionsschutz.