Tastbare Gefahrenhinweise nach EN 272
Verpackungen von Gefahrstoffen müssen nach ISO 11683 mit ertastbaren bzw. taktiven Warnsymbolen gekennzeichnet werden. Das Ziel dieser Verordnung ist, auch für Blinde eine Verwechslung eines gefahrstoffhaltigen Produktes mit anderen Verpackungen aus den Bereichen Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika und Futtermittel auszuschliessen. Sie können, ohne dass die Lesbarkeit beeinträchtigt wird, über bereits bedruckte Verpackungen oder Gefahrstoffsymbole geklebt werden.
Grösse: 30mm Durchmesser