CE Kennzeichnung / Konformitätsbewertung
CE-Konformitätsbewertung von elektrischen Betriebsmitteln: Nachweis der Konformität Ihres Produkt gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU / Technische Dokumentation / Bedienungsanleitung
Von der Planung, über die Entwicklung bis hin zum Einsatz des Produktes durchläuft der Hersteller und/oder Inverkehrbringer sämtliche Prozesse.
Seit dem 1.1.1995 fordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bereich der Maschinensicherheit vom Hersteller oder Inverkehrbringer einen Nachweis, der die Konformität der gesetzlichen Vorgaben bestätigt. Dies gilt natürlich auch für Maschinen, die für den eigenen Betrieb gebaut und verwendet werden. Hierfür muss eine CE-Kennzeichnung der jeweils geltenden Richtlinien und Verordnungen erfolgen.
Das gesamte Konformitätsverfahren umfasst einerseits Konstruktionspläne, technische Datenblätter, Elektro-Pläne, Bedienungsanleitungen, eine Konformitätserklärung, eine Auflistung der angewandten Normen und andererseits auch eine Risikobeurteilung.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der CE-Konformitätsbewertung:
• Recherche der notwendigen Normen und Richtlinien
• Bewertung von Zuliefermaschinen und deren Dokumentation
• Bewertung von Umbauten bzgl. „wesentlichen Änderungen“
• Risikobeurteilung
• Gefahrenanalyse
• Entwicklung von Sicherheitskonzepten
• Verbesserungsvorschläge im Bereich der mechanischen Schutzeinrichtungen
• Planung von funktionellen Sicherheitseinrichtungen
• Validierung der funktionellen Sicherheit nach EN ISO 13849-1
• Erstellung von CE-Konformitätserklärungen, Typenschilder
• Technische Dokumentation Ihres Produktes
• Erstellung der Bedienungsanleitung
• Endabnahme bis hin zur Anbringung der CE-Kennzeichnung
Risikobeurteilung: Unterstützung bei der technischen Dokumentation