Brandschutz
Wir sorgen durch kontinuierliche Überwachungs-, Pflege- und Wartungsmaßnahmen für den einwandfreien Zustand Ihrer Brandschutzeinrichtungen.
Als Betreiber oder Mieter von Gebäuden müssen Sie neben Ihrem Kerngeschäft in der Regel eine Reihe von gesetzlich geforderten Brandschutzeinrichtungen vorhalten und deren ordnungsgemäßen Betrieb gewährleisten. Hierbei haben Sie mit der BergerFM einen kompetenten Partner für alle Bereiche Ihrer Betreiberpflichten. Ob regelmäßige Wartung von Brandmeldezentralen (BMZ), Brandmeldeanlagen (BMA), Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Brandschutzklappen, Brandschutztüren, Sprachalarmierung, RWA – Einrichtung bis zum Feuerlöscher.
Schulungen
Selbstverständlich organisieren wir auch die entsprechenden Schulungen und Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter, damit Sie den nachfolgenden gesetzlichen Anforderungen als Arbeitgeber bzw. Betreiber gerecht werden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift:
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Service: Für sicherheitstechnische Einrichtungen hält die BergerFM GmbH für ihre Kunden einen 24-Stunden Notdienst bereit, um bei Störungen sofort reagieren zu können.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an.
Für einen sauberen Eindruck sorgt unser Reinigungs-Team. Gerne erarbeiten wir für Sie entsprechendes Angebot.