Aufzugwartung
Die regelmäßige Wartung (Instandhaltung) der Aufzuganlage dient der Sicherheit der Benutzer, dem Werterhalt und der Verfügbarkeit der Aufzuganlage.
Alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten werden ausschließlich durch kompetentes Fachpersonal für Aufzugtechnik durchgeführt.
Die Heinzerling Aufzüge GmbH ist nach der DIN EN 13015 zertifiziert. Diese regelt die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten.
Die regelmäßige Inspektion und Wartung ist dem Verwender (ehem. Betreiber) von Aufzuganlagen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung, das Gerätesicherheitsgesetz und die TRBS 3121. Eine TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung.
Qualität und Sicherheit gehören für uns zusammen, gerade wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Aus diesem Grund leben wir bei Heinzerling Aufzüge ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Dieses Gütesiegel „Sicher mit System“ wurde uns im Januar 2012 von der Berufsgenossenschaft verliehen.
Welche Vorteile bietet Ihnen die regelmäßige Wartung?
Sie delegieren einen Teil der Verwenderpflichten (geregelt in der Betriebssicherheitsverordnung 2015 bzw. der DIN EN 13015)
Kompetente Beratung zu allen aktuellen gesetzlichen Vorschriften
Wartung = „Frühwarnsystem“
anlagenspezifische Wartungsintervalle
zeitnahe Ersatzteilversorgung
fachgerechte Unterstützung bei wiederkehrenden ZÜS - Prüfungen
und, wie der VD TÜV immer wieder feststellt: „Aufzüge, die regelmäßig gewartet werden, haben sehr viel weniger Prüfmängel, als Aufzüge, die nicht gewartet werden“
Lesen Sie hierzu die Anlagensicherheits-Reports des VD TÜV1
Beispielarbeiten unserer zuverlässigen Servicetechniker
Geschwindigkeitsbegrenzer prüfen und testen
Prüfen der Evakuierungssteuerung
komplett ausgestattete Servicefahrzeuge
Prüfen der Treibscheibe auf Verschleiß
Schachttür prüfen
Schachttürverriegelung prüfen