Beratung zur Forschungszulage
Profitieren Sie von unserer Beratung und sichern Sie sich jetzt bis zu 1 Millionen Euro Steuervorteil mit der Forschungszulage!
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung, auch Forschungszulage genannt, in Kraft. Als neues Förderinstrument der Bundesregierung öffnet die Forschungszulage neue Türen der Förderlandschaft. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und übernehmen die Beantragung.