Elektrotechnik
KNX – Smart Home, Elektrobefund, Prüfintervalle, Elektroinstallationen, Gegensprechanlagen,
KNX – Smart Home
Ob im Einfamilienhaus oder im Bürokomplex: Die Anforderungen an Komfort und Einsatzbreite beim Management von Klimatisierung, Beleuchtung und Zugangskontrolle wachsen. Gleichzeitig wird der effiziente Umgang mit Energie immer wichtiger. Ein höheres Maß an Komfort und Sicherheit bei gleichzeitig geringerem Energieverbrauch kann man aber nur durch intelligente Steuerung und Überwachung aller eingesetzten Produkte erreichen. Das impliziert allerdings auch mehr Verkabelung, die Sensoren und Regler mit den Steuerungs- und Überwachungszentralen verbindet. Diese Kabellasten führen zu höherem Planungs- und Installationsaufwand, höherem Brandrisiko und rapide steigenden Kosten.Um die Steuerungsinformationen an alle Komponenten der Gebäudeautomation weiterzuleiten, braucht man ein System, das die Probleme der Insellösungen umgeht. Es muss sicherstellen, dass alle Komponenten in einer gemeinsamen Sprache kommunizieren. Hier kommt der KNX-Bus zu tragen, dass unabhängig vom Hersteller und von der Anwendung arbeitet. Dieser Standard basiert auf mehr als 20 Jahren Erfahrung auf diesem Markt.
Über KNX sind alle Geräte miteinander verbunden und es ist Ihnen möglich, Informationen auszutauschen. Bus-Geräte können entweder Sensoren, Aktoren bzw. Gateways sein , die für die Steuerung der Gebäudeautomation gebraucht werden, so zum Beispiel für Beleuchtung, Beschattung, Sicherheitssysteme, Energiemanagement, Klimatisierung, Alarmsysteme, Schnittstellen zu Wartung und zur Gebäudeüberwachung, Fernbedienung, Zählerwerterfassung, Audio- und Videosteuerungen und Haushaltsgeräte. Mit den richtigen Teilnehmern ist es auch möglich, bestehende Systeme mit zu integrieren und systemübergreifend zu arbeiten (zB.: Wago, SPS, DMX, Dali, Warema, Somfy, EnOcean, Revox, Creston uvm…).
Ihre Vorteile:
Skalierbar
Flexibel
Zukunftsorientierte Investition
Szenen programmierbar
Verknüpfungen leicht realisierbar
Änderung im Nachhinein möglich
Elektrobefund
Der Elektrotechnische Überprüfungsbefund ist die fachmännische Überprüfung Ihrer elektrischen Anlage nach den letztgültigen Standards und Normen (ÖVE/ÖNORM E8001-6). Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Nachdem die Anlage durch unser geschultes Personal überprüft wurde, erfolgt die Ausstellung eines Prüfberichts (auch Befund genannt). Der Zustand ist in diesem Bericht festgehalten, sollten irgendwelche Mängel aufgetreten sein, werden Sie verständigt. Im besten Fall, kann ein Mangel sofort behoben werden. Abschließend erhalten Sie bei einem positiven Prüfbefund eine Prüfplakette.
Wieso muss ich diese Überprüfung machen?
Als Anlagenbetreiber sind Sie für die ordnungsgemäße Funktion Ihrer Anlage verantwortlich und dementsprechend muss lt. Elektrotechnikgesetz eine Überprüfung erfolgen.
Jede neue elektrische Anlage ist vor Ihrer ersten Inbetriebnahme zu prüfen und zu dokumentieren. Weiters muss dies auch geschehen, wenn die Anlage wesentlich verändert wird z.B. durch große Erweiterungen und/oder Umbauten. Ist die Erstüberprüfung erfolgt ist es wichtig und erforderlich die Anlage in bestimmten Zeitintervalle wiederkehrend zu überprüfen.
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Prüfintervalle
Laut der letztgültigen Fassung des Elektrotechnikgesetztes sind Anlagenbetreiber (Mieter, Pächter, Eigentümer,..) verpflichtet wesentliche Änderungen an der Anlage durch eine erneute Überprüfung zu dokumentieren (zB.: Änderung der Zuleitung, Änderung der Schutzmaßnahme, usw..). Bei gewerblichen Anlagen besteht die Überprüfungspflicht, die entweder von der Behörde vorgeschrieben wird (z.B. in der Betriebsanlagengenehmigung) und oder nach Vorgabe der Elektroschutzverordnung (ESV).
So ist nach ESV §9 folgende Prüffrist veranschlagt: für wiederkehrende Prüfungen sind Intervalle von längstens 5 Jahren vorgesehen, außer
wenn die elektrische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt wird, wie z.B. in Büros oder Handels und Dienstleistungsbetrieben (außer es liegen besondere Gründe vor wie Nässe, Feuchte usw.. siehe hierzu auch §9 Abs (3))
maximal drei Jahre in Bereichen in welche explosionsgefährdeten Arbeitsstoffe verwendet werden
maximal ein Jahr in explosionsgefährdeten Bereichen in denen explosionsgefährdete Arbeitsstoffe verwendet werden und zusätzlich erschwerte Bedingungen gegeben sind lt. §9 Abs (3) – wie z.B. Feuchte, Nässe, Staub, Säure ……
maximal ein Jahr auf Baustellen sowie in jenen Teilen von Arbeitsstätten oder auswärtigen Arbeitsstellen und in denen feste mineralische Rohstoffe obertage gewonnen oder aufbereitet werden,
maximal sechs Monate bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.