Die Gesetzeslage zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung ist eine Aufgabe des Personalwesens bzw. des Personalmanagements, dass sich konkret mit den verschiedenen Aspekten rund um die Arbeit beschäftigt. Aus juristischer Sicht ist in Deutschland vor allem das Arbeitszeitgesetz entscheidend, das unter anderem eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag vorsieht.
Aus dem Jahr 2019 stammt ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung. Der EuGH hat damit eine einheitliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geschaffen, die später durch ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts bestätigt wurde. Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen und zu dokumentieren.