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Kellerdeckendämmung

Kellerdeckendämmung

Durch ungedämmte Kellerräume geht unnötig Wärmeenergie verloren. Bei einem Neubau ist eine Kellerdämmung aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eigentlich selbstverständlich. Aber auch Altbauten profitieren von einer nachträglichen Wärmedämmung. Weil ein unbeheizter Keller energetisch nicht den Standard von Wohnraum erreichen muss, genügt eine Kellerdeckendämmung. Im Idealfall werden dabei Dämmplatten an der Unterseite der Decke angebracht, was sich auch bei einem Bestandsgebäude mit ebenen Decken relativ einfach ausführen lässt. Noch nicht überzeugt?