Notariell beglaubigte Übersetzungen
Sie benötigen eine amtliche bzw. notariell beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einem Amt oder einer anderen offiziellen Institution wie zum Beispiel einem Gericht? Wir bieten Ihnen diese Übersetzungen in den gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesich …, aber natürlich auch in aussereuropäischen Sprachen wie Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Thailändisch oder Arabisch an. Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.
Für welche Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung relevant?
In der nachfolgenden Beispielliste finden Sie häufig nachgesuchte Bedarfsbereiche für dieses Dienstleistungsangebot der Rechtspflege:
Urteile
Handelsregisterauszüge
diverse Arten von Urkunden (Geburtsurkunde, Sterbe-/Todesurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde etc.)
Strafregisterauszug / Führungszeugnis / Leumundszeugnis
Führerausweise
Pässe oder Visa
Strafregisterauszüge
Zeugnisse (z.B. Arbeitszeugnis, Diplome, Zertifikate)
Testamente, Erbverträge oder letztwillige Verfügungen
Eine von einem Notar ausgeführte Beglaubigung wird in der Schweiz normalerweise von allen Behörden anerkannt.
Notariell beglaubigte Übersetzung zur Vorlage im Ausland
Wenn das übersetzte Dokument zur Vorlage im Ausland benötigt wird - reicht dann eine notarielle Beglaubigung dieser Übersetzung aus?
Das hängt vom jeweiligen Staat bzw. von der betreffenden Institution des Landes sowie dem daraus resultierenden Erfordernis ab. Deshalb bieten wir Ihnen neben der notariellen Beglaubigung auch die Apostille an. Diese international geläufige Form einer amtlichen Beglaubigung wird von der Staatskanzlei im jeweiligen Kanton ausgeführt.
Wie erhält man eine Offerte für eine beglaubigte Übersetzung?