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Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Regelmäßige Überprüfungen gem. § 14 PSA-V Prüfungen gem. PSA-V Um sicherzustellen, dass Absturzsicherungssysteme stets einsatzbereit und sicher sind, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden. Dabei gilt: Regelmäßige Prüfungen: Alle Komponenten eines Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen, mindestens jedoch einmal jährlich, von einer fachkundigen Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Feste Führungen von Steigschutzeinrichtungen: Diese müssen ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den betrieblichen Anforderungen entsprechen und sicher funktionieren. Dokumentation der Prüfergebnisse: Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in detaillierten Prüfbefunden festgehalten.