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Gefahrstoffbeauftragte

Gefahrstoffbeauftragte

Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gefahrstoffbeauftragten und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Chemikalienrechts. Als Unternehmen, deren Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind Sie verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (so genannter Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Als externer Gefahrstoffbeauftragter unterstützen wir Sie in allen Fragestellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei nachstehenden Frage-/Aufgabenstellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen: Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen, Lagerung/Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Substitutionsprüfung und Ersatzstoffsuche, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis/Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnungspflichten, Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen, Proaktiver Brandschutz, Entsorgung von Gefahrstoffen, Verhalten bei Gefahrstoffunfällen, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter etc. Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Lärmmessungen und Vibrationsmessungen

Lärmmessungen und Vibrationsmessungen

Wir ermitteln für Sie die Lärm- und Vibrationsexpositionen an Arbeitsplätzen und beraten Sie bei der Planung und Durchführung von Minderungsmaßnahmen. Wir unterstützen Sie rund um die Themen Lärm und Vibrationen auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Regelwerke. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die ... - Durchführung von Schallemissions- und Immissionsmessungen. - Durchführung von Vibrationsmessungen nach LärmVibrationsArbSchV. - Durchführung von Lärmmessungen gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 und/oder LärmVibrationsArbSchV. - Durchführung von raumakustischen Messungen. - Ermittlung von Schallleistungspegeln von Anlagen und Maschinen. - Durchführung von Ausbreitungsberechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 mit SoundPLAN 8.2 (am PC; ein Vor-Orttermin ist nicht zwingend erforderlich). - Erstellung von schalltechnischen Gutachten und Berichten. - Erstellung von Lärmkatastern. - Erarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen. - Erstellung von Schallschutznachweisen gemäß DIN 4109. - Durchführung von Immissionsprognosen gemäß TA Lärm. - Individuelle Beratung. Sehr gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Unser Preis-Leistungs-Verhältnis wird Sie ganz bestimmt überzeugen. Zudem ermöglichen wir Ihnen bei akutem Bedarf auch sehr gerne einen zeitnahen Messtermin. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Nachhaltige Heizsysteme: Beratung und Installation von Wärmepumpen und Solarthermie

Nachhaltige Heizsysteme: Beratung und Installation von Wärmepumpen und Solarthermie

Unsere nachhaltigen Heizsysteme sind die perfekte Lösung für eine umweltfreundliche und effiziente Wärmeversorgung. Ob Wärmepumpen, Solarthermie oder Blockheizkraftwerke – wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Installation. Mit unseren nachhaltigen Heizlösungen senken Sie langfristig Ihre Energiekosten und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. Wir entwickeln individuelle Heizkonzepte, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Privathaushalten zugeschnitten sind. Vorteile nachhaltiger Heizsysteme: Umweltfreundliche Heizlösungen Langfristige Senkung der Energiekosten Nutzung erneuerbarer Energiequellen Beratung und Installation aus einer Hand Maßgeschneiderte Heizkonzepte
Erfolgsabhängige Kostensenkung

Erfolgsabhängige Kostensenkung

Erfolgsabhängige Optimierung Ihrer Entsorgungskosten und Wertstofferlöse. Unverbindliche Abfallberatung mit dem Ziel die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement zu verbessern. Mit unserer über 25 jährigen Erfahrung, unseren überzeugenden Fachkenntnissen und unserem umfassenden Marktüberblick schaffen wir es immer wieder die Entsorgungskosten und Wertstofferlöse unserer Kunden deutlich und nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen eines komplett erfolgsabhängigen Projektes haben Sie mit uns die Möglichkeit, ohne Risiko, ohne finanzielle Mittel und mit einem sehr geringen personellen Einsatz auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung zu prüfen, wie Sie Ihr Kostensenkungspotential in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement realisieren können. Die wesentlichen Eckpunkte zu unserem rein erfolgsabhängigen Modell sind: - Obwohl unsere Kunden in der Regel davon ausgehen, bereits optimal aufgestellt zu sein, reduzieren sie ihre Entsorgungskosten mit unserer Unterstützung trotzdem noch einmal sehr deutlich. - Im Projektverlauf können Sie die Ergebnisse unverbindlich bewerten und frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die aufgezeigten Kostensenkungspotentiale verwirklichen wollen. - Wenn Sie sich gegen unsere Maßnahmen entscheiden, haben Sie keine Kosten bzw. Verpflichtungen uns gegenüber. - Erst wenn Sie tatsächlich in ihrem betrieblichen Abfallmanagement Geld sparen, partizipieren wir über eine vorab definierte Laufzeit zu einem vereinbarten Prozentsatz an den realisierten Einsparungen. - Während der weiteren Zusammenarbeit unterstützen wir Sie nach Bedarf, ohne ein zusätzliches Honorar, in Ihrem gesamten betrieblichen Umwelt- und Abfallmanagement, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Zielsetzung ist, Ihnen ein nachhaltiges Entsorgungskonzept/Abfallkonzept zu erarbeiten, welches Sie langfristig nutzen und mit dem Sie möglichst hohe Einsparungen erzielen. Denn nur wenn Sie tatsächlich von unserer Arbeit überzeugt sind und Sie mit uns die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement reduzieren, partizipieren wir an den realisierten Einsparungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Anlagenkonzeption und Umwelttechnik

Anlagenkonzeption und Umwelttechnik

Steigende Entsorgungs- und Energiekosten führen dazu, dass sich immer mehr Unternehmen Gedanken über eigene Anlagenlösungen machen. Wenn Sie über entsprechende Massenströme verfügen, kann dies auch ein Ansatz für Ihr Unternehmen sein. Wir erstellen für Sie eine Machbarkeitsstudie und prüfen, ob diese Lösung wirtschaftlich, politisch und technisch umsetzbar ist. Die Entwicklung eigener Anlagenkonzepte bietet zahlreiche Vorteile. Durch die gezielte Anpassung an spezifische Unternehmensbedürfnisse können Effizienz und Nachhaltigkeit erheblich gesteigert werden. Eigene Anlagen ermöglichen eine genauere Kontrolle über den Umgang mit Abfall und Energie, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung und einer verbesserten Ressourcennutzung führt. Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg solcher Projekte ist die Integration von fortschrittlicher Umwelttechnik. Dies umfasst Technologien zur Abfallverwertung, Energieeffizienz und Emissionsreduktion. Moderne Umwelttechnologien bieten nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile, indem sie helfen, Betriebskosten zu senken und die Einhaltung gesetzlicher Umweltstandards sicherzustellen. Neben der technischen Machbarkeit ist auch die wirtschaftliche Rentabilität ein entscheidendes Kriterium. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse hilft, die langfristige Wirtschaftlichkeit der Anlage zu bewerten. Dabei werden nicht nur die initialen Investitionskosten berücksichtigt, sondern auch laufende Betriebs- und Wartungskosten sowie potenzielle Einsparungen durch effizientere Ressourcennutzung. Zudem spielen politische und regulatorische Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Die Einhaltung lokaler und internationaler Umweltvorschriften ist essentiell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Akzeptanz des Projekts bei Stakeholdern zu sichern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Aspekten erleichtert die Genehmigungsverfahren und kann die Projektdurchführung beschleunigen. Abschließend ist zu betonen, dass der Erfolg von Anlagenkonzeptionen und Umwelttechnik-Projekten stark von einer effektiven Planung und Umsetzung abhängt. Eine interdisziplinäre Herangehensweise, die Experten aus verschiedenen Bereichen wie Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften und Wirtschaft einschließt, ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Indem man diese Aspekte berücksichtigt, können Unternehmen nicht nur ihre Umweltauswirkungen minimieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend umweltbewussten Wirtschaft stärken. Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Wir stellen Ihnen einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Zum Teil unterliegen einzelne Produkte den Beschränkungen der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Hierbei handelt es sich um giftige beziehungsweise hochentzündliche Stoffe oder Gemische, die in der Anlage 2 der ChemVerbotV definiert sind. Personen, die diese Stoffe und Gemische an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, benötigen aus dem Grund die Sachkunde gemäß §11 ChemVerbotsV. Bei Bedarf stellen wir Ihnen zur Umsetzung Ihrer Pflichten einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Prüfung, ob Stoffe oder Gemische Ihrer Produkte von der ChemVerbotsV betroffen sind. - Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Vertriebs- und Freigabeprozesse für Produkte, die der ChemVerbotsV unterliegen. - Prüfung Ihrer relevanten Prozesse und Managementdokumentation. - Auditierung/Begehung Ihrer Lager, in denen die von der ChemVerbotsV betroffenen Produkte gelagert werden. - Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. - Telefonische oder persönliche Unterstützung zu allen Fragen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu der ChemVerbotsV). - Erstellung des Jahresberichts. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Stellenangebot: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Stellenangebot: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir suchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (w/m/d) zur Betreuung unserer Kundenunternehmen Seit 1994 ist Naundorf Umweltconsulting GmbH als die unabhängige Unternehmensberatung, die betriebliches Umweltmanagement rechtskonform und wirtschaftlich umsetzt, anerkannt. Von unserem Firmensitz in Osnabrück unterstützen wir unsere bundesweiten Kunden. Mehr als 500 produzierende Unternehmen insbesondere der Automobil-, Maschinenbau, Metallverarbeitungs-, Kunststoff-, Papier- und Chemieindustrie zählen zu unseren Kunden. Sie alle profitieren von der Unabhängigkeit unserer Beratungsleistung und von der Verantwortung, die wir für sie übernehmen. Wir beraten unsere Kunden speziell zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Darunter fallen zum Beispiel Themen wie Abfall- und Abwassermanagement, Immissionsschutz und Störfallmanagement, Stellung von Betriebsbeauftragten, Produktverantwortung, Gefahrstoffmanagement und Gefahrgutmanagement, Umweltmanagement und integrierte Managementsysteme (Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz) sowie Umweltkommunikation. Zu Ihren Aufgaben zählen im Wesentlichen: - Selbständige sicherheitstechnische Beratung bei unseren Kunden - Beratung bei der Gestaltung beziehungsweise Änderung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen - Gefährdungsbeurteilung, Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Vermeidung von Gefährdungen, Erstellen von Empfehlungen und Überprüfen von Anweisungen - Untersuchungen von Unfällen, Gefährdungs- und Belastungssituationen und des Unfalltrends im Betreuungsbereich - Durchführung von Sicherheitsbegehungen - Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkatastern etc. - Durchführung von Schulungen und Unterweisungen - Aufbau und kontinuierliche Pflege von Arbeitsschutzmanagementsystemen - Unterstützung unserer Kunden bei dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer rechtskonformen Unternehmensstruktur - Kommunikation mit Kunden, Dienstleistern und Behörden Sie haben eine abgeschlossene Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit und erste Berufserfahrungen im Bereich der Arbeitssicherheit. Ausgeprägte Sorgfalt für die Dokumentation Ihrer Arbeit und zur Pflege des Berichtswesens zählt ebenfalls zu Ihren Kompetenzen. Sie sollten weiterhin kontaktfreudig sein, über sehr gute Umgangsformen verfügen und dabei durchsetzungsstark sein. Aufgrund unserer bestehenden Kundenstruktur setzen wir die Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb Deutschlands voraus. Aus dem Grund sollten Sie auch eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B haben. Wir bieten Ihnen einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz mit beruflichen Perspektiven und der Möglichkeit, selbständig zu arbeiten sowie eigene Ideen umzusetzen.
Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir bestimmen für Sie Ihre tatsächlichen Pflichten als Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer der Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung) gemäß VerpackG und unterstützen Sie bei der Umsetzung I Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), welches seit dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst hat, und mit der Novelle des VerpackG, deren Änderungen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind, haben Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschiedliche Pflichten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit erläutern wir für Sie die Begriffe des VerpackG , definieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Einzelpflichten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre Fragen zu nachstehenden Punkten ... - Private Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) ./. Gewerbliche Endverbraucher - Registrierungspflicht für alle Verpackungen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beziehungsweise in LUCID - Systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 7 VerpackG - Meldepflicht gegenüber dem dualen System Ihrer Wahl und der ZSVR für systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG - Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG - Informations-/Hinweispflicht für Letztvertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Nachweispflicht für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Kosten und Lizenzentgelte Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte

Wir stehen als Ihr externer Brandschutzbeauftragter an Ihrer Seite und unterstützen Sie in Ihrem Betrieb bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Als externer Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV-Information 205-003 leisten wir für Sie insbesondere die ... - Erstellung/Fortschreibung Ihrer Brandschutz-Ordnung. - Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel. - Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen. - Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einheiten. - Prüfung der Anforderungen an Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten. - Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen. - Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2 zur Erstellung der notwendigen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir unterstützen Sie als Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften die erforderliche Betriebssicherheit, mit einem möglichst geringen hygienischen Risiko und der geforderten Dokumentation einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, zu gewährleisten. Mit der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen wir für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider die ... - Vorgaben gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2. - Forderungen der BetrSichV, GefStoffV und BioStoffV. - Einbindung der geforderten Hygienekontrollen. - Risikobeurteilung (Risikoabschätzung und Risikobewertung). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Emissionserklärungen

Emissionserklärungen

Wir erstellen Ihre Emissionserklärungen gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Soweit Sie als Anlagenbetreiber gemäß der 11. BImSchV eine Erklärungspflicht haben, müssen Sie Ihre Emissionserklärung für das jeweilige Berichtsjahr bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Für die Emissionserklärung steht Ihnen als Anlagenbetreiber die bundeseinheitliche Webanwendung/Datenbank BUBE-Online zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir für Sie als beauftragter Dritter Ihre Emissionserklärung gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie insbesondere dabei die ... - emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Vorgänge sowie die Emissionen Ihrer Anlage zu ermitteln (Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung). - Kommunikation mit den Behörden zielgerichtet zu führen. - relevanten Daten und Dokumente in der Webanwendung/Datenbank Bube-Online zu dokumentieren. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Sie sind nicht fündig geworden?

Sie sind nicht fündig geworden?

Umweltberatung auf höchstem Niveau. Wir gestalten aktiv Ihr betriebliches Umweltmanagement rechtskonform und wirtschaftlich. Unabhängig. Seit 1994. Bundesweit über 500 Kunden aus der Industrie. Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über unser dargestelltes Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sehr gerne steht Ihnen Herr Jens Büngel unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung. Oder nehmen Sie zum Beipiel über unser Kontaktformular auf www.nuc.eu Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Störfallbeauftragte

Störfallbeauftragte

Störfallbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stehen Ihnen als externer Störfallbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Anlage zu verbessern. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß § 58a BImSchG. Wir beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen. Zugleich wirken wir auf die Verbesserung der Sicherheit Ihrer Anlage hin. Mittels regelmäßiger Kontrollen überwachen wir die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften (BImSchG und die entsprechenden Verordnungen zum BImSchG) sowie die Erfüllung der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung und der behördlichen Anordnungen/Auflagen Ihrer zuständigen Behörde. Zusätzlich schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen, wie die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgen kann. Im Rahmen unserer Aufzeichnungspflicht dokumentieren wir die verschiedenen Maßnahmen und erstellen für Sie als Betreiber den notwendigen Jahresbericht. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltmanagementbeauftragte

Umweltmanagementbeauftragte

Der Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen bilden die grundlegenden Eckpfeiler Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Ihr ganzheitliches betriebliches Management zu stärken und das Umweltbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Durch die kontinuierliche Verbesserung und die Förderung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erlangen Sie nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus wird das öffentliche Vertrauen in Ihr Unternehmen gestärkt. In der Funktion als externer Umweltmanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um Sie bei dem Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Umweltmanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unsere Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Kultur der fortlaufenden Verbesserung zu etablieren, um die Umweltleistung Ihres Unternehmens kontinuierlich zu steigern und Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu erreichen. Dazu gehören insbesondere … 1. Beratung und Unterstützung bei … - Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. - Identifizierung und Umsetzung von umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks. - Integration von Umweltaspekten in Geschäftsprozesse und -entscheidungen zur Einbettung von Umweltzielen in die Unternehmensstrategie. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS. 3. Förderung eines umweltbewussten Verhaltens und einer nachhaltigen Unternehmenskultur durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. 4. Durchführung von … - Risikoanalysen und -bewertungen zur frühzeitigen Erkennung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Risikominimierung. - Controlling und Verbesserung der Kostenstrukturen. - Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. - Internen Audits. 5. Erstellung und Pflege von … - Managementdokumentation. - Berichten für die Unternehmensleitung. 6. Unterstützung bei … - Managementbewertung (Management-Review mit Managementbericht). - Zertifizierung (bzw. Validierung) des Umweltmanagementsystems. - Entwicklung und Implementierung von Maßnahmenplänen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung basierend auf internen Audits und Managementbewertungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Lösemittelbilanzen

Lösemittelbilanzen

Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs. - Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen. - Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich. Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen

Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Ihre Mitarbeitern erhalten mit den Betriebsanweisungen alle notwendigen Informationen, um mögliche Gefahren abzuwehren. Die Betriebsanweisung ist ein weiteres wichtiges Instrument in der Prävention, um potenziellen Gefährdungen (Unfälle und Gesundheitsrisiken im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen) an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter abzuwehren. Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Maschinen und anderen technischen Anlagen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen. Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie als Unternehmer die konkreten Anforderungen an Betriebsanweisungen und erhöhen damit die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Unsere Dienstleistung umfasst insbesondere eine ... - klare Strukturierung Ihrer Betriebsanweisungen. - systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte. - eindeutige Regelung bezüglich des notwendigen Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen Verhaltens Ihrer Mitarbeiter. - auf Ihre Mitarbeiter ausgerichtete verständliche Form und Sprache. - eine vollständige Dokumentation, welche Sie für die Unterrichtung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.