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Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2 zur Erstellung der notwendigen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir unterstützen Sie als Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften die erforderliche Betriebssicherheit, mit einem möglichst geringen hygienischen Risiko und der geforderten Dokumentation einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, zu gewährleisten. Mit der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen wir für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider die ... - Vorgaben gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2. - Forderungen der BetrSichV, GefStoffV und BioStoffV. - Einbindung der geforderten Hygienekontrollen. - Risikobeurteilung (Risikoabschätzung und Risikobewertung). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Emissionserklärungen

Emissionserklärungen

Wir erstellen Ihre Emissionserklärungen gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Soweit Sie als Anlagenbetreiber gemäß der 11. BImSchV eine Erklärungspflicht haben, müssen Sie Ihre Emissionserklärung für das jeweilige Berichtsjahr bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Für die Emissionserklärung steht Ihnen als Anlagenbetreiber die bundeseinheitliche Webanwendung/Datenbank BUBE-Online zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir für Sie als beauftragter Dritter Ihre Emissionserklärung gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie insbesondere dabei die ... - emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Vorgänge sowie die Emissionen Ihrer Anlage zu ermitteln (Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung). - Kommunikation mit den Behörden zielgerichtet zu führen. - relevanten Daten und Dokumente in der Webanwendung/Datenbank Bube-Online zu dokumentieren. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltmanagementbeauftragte

Umweltmanagementbeauftragte

Der Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen bilden die grundlegenden Eckpfeiler Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Ihr ganzheitliches betriebliches Management zu stärken und das Umweltbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Durch die kontinuierliche Verbesserung und die Förderung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erlangen Sie nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus wird das öffentliche Vertrauen in Ihr Unternehmen gestärkt. In der Funktion als externer Umweltmanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um Sie bei dem Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Umweltmanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unsere Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Kultur der fortlaufenden Verbesserung zu etablieren, um die Umweltleistung Ihres Unternehmens kontinuierlich zu steigern und Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu erreichen. Dazu gehören insbesondere … 1. Beratung und Unterstützung bei … - Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. - Identifizierung und Umsetzung von umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks. - Integration von Umweltaspekten in Geschäftsprozesse und -entscheidungen zur Einbettung von Umweltzielen in die Unternehmensstrategie. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS. 3. Förderung eines umweltbewussten Verhaltens und einer nachhaltigen Unternehmenskultur durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. 4. Durchführung von … - Risikoanalysen und -bewertungen zur frühzeitigen Erkennung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Risikominimierung. - Controlling und Verbesserung der Kostenstrukturen. - Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. - Internen Audits. 5. Erstellung und Pflege von … - Managementdokumentation. - Berichten für die Unternehmensleitung. 6. Unterstützung bei … - Managementbewertung (Management-Review mit Managementbericht). - Zertifizierung (bzw. Validierung) des Umweltmanagementsystems. - Entwicklung und Implementierung von Maßnahmenplänen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung basierend auf internen Audits und Managementbewertungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Lösemittelbilanzen

Lösemittelbilanzen

Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs. - Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen. - Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich. Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.