Bauleitplanung
In der städtebaulichen Entwicklung, d.h. der Bauleitplanung von Gemeinden und Städten, spielt der Immissionsschutz, insbesondere der Lärmschutz, eine immer größere Rolle und stellt einen grundlegenden Abwägungsbelang dar.
Hierbei ist die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den innerhalb und außerhalb des Plangebietes gelegenen Nutzungen zu überprüfen.
Einwirkende Immissionen stellen Geräusche aus Verkehrs-, Gewerbe-, Industrie-, Sport- und Freizeitnutzung dar.
Im Zuge der bauleitplanerischen Verfahren sind diese nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien zu ermitteln und zu beurteilen.
Sollte die Untersuchung zeigen, dass schalltechnische Konflikte nicht ausgeschlossen werden können, sind lösungsorientierte aktive, planerische und passive Lärmschutzmaßnahmen auszuarbeiten.
Folgende Leistungen im Bereich der Bauleitplanung bieten wir Ihnen an:
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und 16. BimSchV. (Verkehrslärmschutzverordnung) auf Grundlage der RLS 19 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straße) und der Schall 03 (Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen) sowie FluLärmG (Gesetz zum Fluglärm)
Ermittlung und Beurteilung der gewerblichen und industriellen Geräuschsituation nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und der DIN 45691 (Geräuschkontingentierung)
Ermittlung und Beurteilung der Sportgeräuschsituation nach der 18. BimSchV. (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
Ermittlung und Beurteilung der Freizeitgeräuschsituation nach der Freizeitlärmrichtlinie des LAI
Bewertung der planinduzierten Verkehrsgeräusche
lösungsorientierte Konfliktbewältigung in enger Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten
Ausarbeitung von Lärmminderungsplänen und Auslegung von aktiven, planerischen und passiven (baulicher Schallschutz nach DIN 4109) Lärmschutzmaßnahmen als Grundlage für die Abwägung bzw. die textlichen Festsetzungen