Finden Sie schnell consluting für Ihr Unternehmen: 489 Ergebnisse

Gefahrstoffbeauftragte

Gefahrstoffbeauftragte

Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gefahrstoffbeauftragten und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Chemikalienrechts. Als Unternehmen, deren Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind Sie verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (so genannter Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Als externer Gefahrstoffbeauftragter unterstützen wir Sie in allen Fragestellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei nachstehenden Frage-/Aufgabenstellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen: Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen, Lagerung/Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Substitutionsprüfung und Ersatzstoffsuche, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis/Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnungspflichten, Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen, Proaktiver Brandschutz, Entsorgung von Gefahrstoffen, Verhalten bei Gefahrstoffunfällen, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter etc. Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Energieeffizienz und Optimierung

Energieeffizienz und Optimierung

Unsere Beratungs- und Implementierungsdienste zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden helfen Ihnen, Energie zu sparen und Kosten zu senken. Wir führen Energieaudits durch und geben Empfehlungen zur Optimierung des Energieverbrauchs. Unsere Experten sorgen für die Instandhaltung und Überwachung der elektrischen Anlagen, um die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsstandards und Vorschriften zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Lösungen, um Ihre Energieeffizienz zu maximieren und Ihre Energiekosten zu minimieren.
IT-Sachverständige

IT-Sachverständige

Als IT-Sachverständige fertigen wir EDV-Gutachten zur Bewertung von Schäden oder Mängeln an IT-Systemen sowie IT Security-Gutachten und forensische Gutachten an. IT-Gutachten, IT Security-Gutachten und IT Forensik-Gutachten sind bei zahlreichen Schnittstellen des Wirtschaftslebens z.B. mit Banken, Justiz- und Finanzbehörden oder (Geschäfts)Partnern der Schlüsselfaktor für die Zusammenarbeit. Wir prüfen, analysieren und dokumentieren Sachverhalte rund um die Einführung, Inbetriebnahme und Übergabe von IT-Systemen, Softwarelösungen und deren Funktionsfähigkeit, IT-Verträge, unklare IT-Projektsituationen sowie Cyber-Angriffe auf Ihre IT-Landschaft. Mit unseren Gutachten liefern wir Ihnen konkrete Antworten und Ergebnisse, die Ihnen weiterhelfen. Als IT-Sachverständige unterstützt Sie Tedesio objektiv, neutral und weisungsfrei in juristischen Auseinandersetzungen und Fragestellungen bei technischen Themen sowie bei der Beweissicherung strafrechtlicher Vorfälle (IT Forensic). Dies ist nicht nur für die Entwicklung, sondern auch für den Schutz Ihres Unternehmens von Vorteil. Unsere IT-Gutachter verfügen über tiefgehende, umfassende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im IT-Bereich. Sie zeichnen sich vor allem durch ein besonders hohes Maß an Neutralität und Objektivität sowie ein ausgeprägtes Fingerspitzengefühl aus. Zudem besitzen sie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte inhaltlich korrekt, nachvollziehbar, nachprüfbar und auch für Laien verständlich darzustellen. Unsere Auftraggeber kommen aus dem Bereichen Industrie & Handel, Banken & Versicherungen und Staat & Verwaltung. Unsere Services & Solutions im Bereich IT-Gutachten: - Erstellung von Gutachten als DEKRA-zertifizierte IT-Sachverständige / EDV-Gutachterin - Erstellung von IT-Beweissicherungsgutachten - Erstellung von IT-Gerichtsgutachten - Erstellung von IT-Schadensgutachten - Erstellung von IT-Security-Gutachten - Erstellung von IT-Parteigutachten / -Privatgutachten - Erstellung von IT-Wertgutachten - Erstellung von IT-Wirtschaftsgutachten - Erstellung von IT-Versicherungsgutachten - ​Erstellung von forensischen IT-Gutachten Wir erstellen Ihnen gern ein Individuelles und verbindliches Angebot, basierend auf Ihrem spezifischen Bedarf und Ihren Anforderungen.
Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser nach VDI 6023​

Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser nach VDI 6023​

Betreiber von größeren Trinkwasseranlagen, z.B. in Vermietobjekten oder Sonderbauten, sind verpflichtet regelmäßig Wasserproben zu nehmen und in einem Labor untersuchen zu lassen. Das Wasser wird auf bestimmte Parameter wie z.B. Legionellen oder Blei hin untersucht.
Eine Gefährdungsbeurteilung online zu erstellen ist einfacher

Eine Gefährdungsbeurteilung online zu erstellen ist einfacher

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element der Arbeitssicherheit. Online durchgeführt lässt sie sich schnell und einfach erstellen. Ein Online-Assistent führt Unternehmen und die Verantwortlichen für Arbeitssicherheit durch alle Schritte und leitet sie an. Digitale Programme schlagen automatisch Maßnahmen vor. Es können Verantwortlichkeiten und Termine definiert werden, sodass die erkannten Gefährdungen systematisch abgestellt werden können. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung online erhöht zudem die Revisionssicherheit, da Unternehmen schnell und einfach nachweisen können, dass sie die Gefährdungsbeurteilung nicht nur durchgeführt haben, sondern die identifizierten Gefährdungen systematisch beseitigen.
Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen

Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen

Laut Betriebssicherheitsverordnung (nachfolgend BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel, also Geräte, Anlagen und Maschinen, regelmäßig geprüft werden. Für diese Prüfungen muss laut der BetrSichV auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Hierin wird schriftlich dokumentiert, welche Prüffristen, welcher Prüfumfang und welche Prüftiefe benötigt werden. Prüffristenermittlung durch Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung für die Ermittlung der Prüffrist ist nur ein Teil von den in der BetrSichV geforderten Punkten. Hierbei müssen Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen ermittelt und festgelegt werden. Gefährdungsbeurteilung für elektrische Neuanschaffungen Diese Gefährdungsbeurteilung gem. BertSichV muss vom Arbeitgebenden bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung werden die ermittelten Schutzmaßnahmen getroffen und festgelegt. Das Ziel ist dabei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Wie werden die Prüffristen für Ihre elektrischen Geräte, Anlagen oder Maschinen ermittelt? Entscheiden Sie sich jetzt für den richtigen Prüfservice! Finden Sie die richtige Ansprechperson bei OM
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit betreue und unterstütze ich sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes gemäß ASiG, DGUV Vorschrift 2, etc.
Beratung, Verkauf und Montage

Beratung, Verkauf und Montage

Die Elektroinstallation umfasst die Leitungsverlegung und die Montage von Verteilern, Überstromschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzschaltern, Leitungsschutzschaltern, Leuchten, Elektrogeräten, elektrischen Maschinen, Sensoren wie Bewegungsmeldern und Dämmerungsschaltern, Schaltern, Tastern und Steckdosen sowie die abschließende Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Aufgabe des Elektroinstallateurs ist es, die einzelnen Komponenten so zu verbinden, dass die Schaltung die gewünschte Funktion erfüllt und keine Gefahr eines elektrischen Schlags besteht. Bei Arbeiten sind zur Vermeidung von Stromunfällen die einschlägigen Sicherheitsregeln, insbesondere die fünf Sicherheitsregeln, zu beachten.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Sie ist mit das wichtigste Thema im Arbeitsschutz, da sie die Grundlage aller relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Betrieb darstellt. Nach einer ausführlichen Begehung und Besprechung erstellen wir gerne mit Ihnen zusammen die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb. Wichtig ist das persönliche Gespräch, um Missverständnissen vorzubeugen. Wir zeigen Ihnen, dass es praxisnah und trotzdem rechtskonform geht.
genetischen Beratung

genetischen Beratung

umfassenden Diagnostik. Dabei werden unter anderem eine ausführliche Anamnese, klinische Untersuchungen und genetische Tests durchgeführt. Ziel ist es, die genetische Ursache der Symptome zu identifizieren und eine adäquate Therapie oder Beratung anzubieten. Die humangenetische Beratung spielt auch eine wichtige Rolle bei der pränatalen Diagnostik. Paare, die ein erhöhtes Risiko für bestimmte genetische Erkrankungen haben, können sich vor einer Schwangerschaft beraten lassen. Dabei werden die individuellen Risiken und Möglichkeiten einer vorgeburtlichen Untersuchung besprochen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung oder frühzeitigen Erkennung von genetischen Fehlbildungen zu treffen. Darüber hinaus bietet der Facharzt Humangenetik auch Beratung bei Fragen zur genetischen Beratung an. Hier geht es um die Klärung von familiären Erkrankungen, genetischen Risiken und möglichen Präventionsmaßnahmen. Auch bei Fragen zur Reproduktionsmedizin, wie zum Beispiel der In-vitro-Fertilisation, stehen Humangenetiker den Paaren beratend zur Seite. Insgesamt spielt die Humangenetik eine wichtige Rolle in der Medizin. Durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen können Patienten bestmöglich betreut werden. Der Facharzt Humangenetik ist somit ein wichtiger Ansprechpartner für Patienten und Ärzte bei Fragen rund um das Thema Genetik und erbliche Erkrankungen.
durch Gefahrenbeurteilung

durch Gefahrenbeurteilung

Ein Baukalkulator sah sich hohen Kosten durch eine Flachdachbrüstung ausgesetzt. Durch eine Gefährdungsbeurteilung kam ich auf eine Baumaßnahme von unter 5000,- €!
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Mitarbeiterbefragung Wir arbeiten mit dem evers-eigenen Fragebogen, auf besonderen Wunsch auch mit anderen Instrumenten. Passend zu Ihrem Unternehmen kann die Befragung online oder in Papierform stattfinden. Die Bearbeitung des Fragebogens ist sehr zeitökonomisch. Die Ergebnisse geben einen ersten Überblick zu den vorhandenen Belastungsschwerpunkten. Für kleine Unternehmen ist eine schriftliche Befragung meist nicht sinnvoll und es ist das Workshopformat ausreichend. Workshop Die Beschäftigten werden als Experten ihrer eigenen Arbeitssituation an dem Prozess beteiligt, was die Kommunikation anregt und zugleich ihr Erfahrungswissen wertschätzend anerkennt. Interview Um eine offene Gesprächsatmosphäre zu gewährleisten, werden Führungskräfte in Form von Leitfadeninterviews einzeln befragt.
Energieoptimierung

Energieoptimierung

Der Heizungscheck von Ostermann Überprüfung Wir überprüfen Ihre Heizungsanlage vor Ort bis ins letzte Detail Analyse Wir erstellen eine Analyse und eine Bewertung Ihrer Anlage. Einsparung Wir berechnen die möglichen Einsparungen, die für Sie durch Optimierungen Ihrer Anlage möglich sind. lassen sie sich von uns beraten! EWE Wärme plus – das Sorglos-Paket für die Heizung Mit Wärme plus übernimmt der Energieversorger EWE die Investitionskosten für die Anschaffung und Installation Ihrer neuen Heizungsanlage. Auch mögliche Reparatur- oder Wartungskosten werden von EWE übernommen. Sie zahlen lediglich einen geringen Monatsbeitrag. So können Sie mit einer modernen Heizung bis zu 30% Heizkosten sparen – ohne das Risiko plötzlicher Zusatzkosten. Wir als EWE Wärme plus Partner beraten Sie gerne, helfen bei der Auswahl der Heizung und übernehmen den Einbau und die Wartung der Anlage. Geld sparen – mit einer energieeffizienten Umwälzpumpe Allein 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs eines Einfamilienhauses entfällt auf die ungeregelte Umwälzpumpe! Weit mehr als auf Waschmaschine und Wäschetrockner. Ungeregelte Pumpen arbeiten unabhängig vom Wärmebedarf eines Hauses immer mit voller Leistung. Trotzdem sind sie in den meisten Einfamilienhäusern noch Standard. Hier lässt sich einfach und schnell viel Geld und Energie sparen. Denn der Austausch gegen eine Umwälzpumpe mit geregelter Technik ist ganz unkompliziert. Der Effekt: Der Stromverbrauch der Pumpe reduziert sich um bis zu 50 Prozent. Heizung Bei der Installation oder Modernisierung von Heizungen sind umfangreiche staatliche Förderungen möglich. Dies ist natürlich auch ein Bestandteil unserer Beratung. Heizungstechnik bezieht sich auf die Technologie und Systeme, die verwendet werden, um Gebäude zu heizen. Es gibt eine Vielzahl von Heizungssystemen, die auf unterschiedliche Weise arbeiten, wie z.B. zentrale Heizungen, Fernheizungen, Wärmepumpen und Kamine. Moderne Heizungstechnik hat sich in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt, um energieeffizientere und umweltfreundlichere Lösungen zu bieten. Heute gibt es viele Optionen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig den Komfort in einem Gebäude aufrechtzuerhalten. Unser Partner im Bereich Wärmepumpen und Hybridsysteme mit Holzpellets UltraSource Wärmepumpe Die Hoval UltraSource gewinnt die Wärme entweder aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser. Wird die Energie aus der Luft gewonnen, braucht es zusätzlich zum Innengerät, das meist im Garten installiert wird, ein Aussengerät. Mit UltraSource ist Platzmangel kein Problem mehr. Enge Treppen, schmale Flure – kein Problem mit UltraSource. Durch seine kompakte Größe passt er perfekt hinein, wie ein kleiner Schrank. So nimmt es nur sehr wenig Platz in Anspruch. Eine weitere Platzersparnis ergibt sich durch die Integration des Warmwasserspeichers in die Wärmepumpe, wodurch ein externer Speicher überflüssig wird. Moderne Wärmepumpen können auch direkt in Ecken installiert werden, da die Anschlüsse entsprechend angeordnet sind. Das macht die Installation einfach und flexibel. Wärmepumpen als Designelemente: Wie ist das möglich? Das UltraSource-Innengerät ist so gestaltet, dass es aussieht, als würde es leben. Vor allem das Design des Außengeräts ist ein Pluspunkt für die Optik dieser Luft/Wasser-Wärmepumpe. Hybridsysteme mit Holzpellets Wer ausschließlich auf Gas setzt, sollte sich das nochmals überlegen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund bestehender und kommender Energiegesetze in Deutschland, in der Schweiz
Beratung Feuerfestbau

Beratung Feuerfestbau

Keine thermische Industrieanlage ist wie die andere. Darum befassen wir uns bei jeder Aufgabenstellung aufs Neue detailliert mit der Problematik, die sich stellt. Um unsere Kunden in allen Fragen des Feuerfestbaus optimal beraten zu können, nutzen wir neueste Technologien. Dank Spezialisten im eigenen Haus erzielen wir so branchenübergreifend höchst effiziente Ergebnisse. Durch die gezielte Einsparung von Projekt- und Energiekosten sowie die Langlebigkeit unserer Lösungen bieten wir unseren Kunden einen deutlichen Mehrwert.
Fördermittelberatung

Fördermittelberatung

Fördermittel nutzen – den optimalen Check durchführen! Sind Sie auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Unternehmen oder Projekt? Mit unserer Fördermittelberatung können Sie schnell und einfach herausfinden, ob Sie förderfähig sind und welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt. Anschließend können wir die Antragstellung für Sie übernehmen. Unsere Beratung befasst sich hauptsächlich mit nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen für Sie und Ihr Investitionsvorhaben. Sparen Sie Zeit und geben Sie die Antragstellung in die Hände eines qualifizierten Fördermittelberaters. Der erste Schritt ist immer das Erstellen eines Fördermittelplans, um die notwendige Transparenz zu schaffen! Wie wird eine Fördermittelberatung am besten durchgeführt? Schritt 1: Zielgruppe definieren. Zunächst überprüfen wir, für welche Zielgruppe die gewünschte Förderung gedacht ist. Hierbei kann es sich um Zuschüsse für Unternehmen, Gründer, Freiberufler oder auch gemeinnützige Organisationen handeln. Schritt 2: Förderziele definieren. Anschließend sollten Sie Ihre Förderziele klären. Hierbei geht es zum Beispiel um die Finanzierung von Investitionen, die Förderung von Forschung und Entwicklung oder auch die Förderung von Mitarbeiterqualifizierung. Wir beraten Sie strategisch, wie sinnvoll der EInsatz von Zuschüssen für Sie sein kann. Schritt 3: Förderdatenbanken durchsuchen. Nun kann die Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten beginnen. Hierfür nutzen wir unsere eigene Förderdatenbank, welche wir kontinuierlich mit neuen Programme ergänzen und die optimale Konstellation an Zuschüssen für Sie identifizieren. Schritt 4: Prüfung der Förderfähigkeit. Sobald wir eine passende Fördermöglichkeit gefunden haben, prüfen wir die Förderfähigkeit. Hierbei müssen wir die Förderbedingungen genau mit ihren individuellen Zielen abgleichen, um sicher zu sagen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Schritt 5: Antrag stellen. Ist die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgreich verlaufen, können wir die  Antrag auf Förderung stellen. Hierbei ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen, um eine erfolgreiche Förderung zu gewährleisten. Mit unserer Fördermittelberatung  können Sie sicher sein, dass Sie alle wichtigen Schritte beachten und so die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen oder Projekt nutzen können. Fördermittel für: Forschung und Entwicklung Digitalisierung Unternehmensaufbau Arbeitsplatzbeschaffung und -sicheurng Unternhmensgründung
SEO Consulting

SEO Consulting

Ihre Zielgruppe erreichen Sie besser über eine optimierte Website. Unser SEO Consulting stellt hierfür die Grundlage dar. Durch nachhaltige Optimierung werden Ihre Dienstleistungen und Produkte besser bei Google gefunden. Unsere maßgeschneiderten Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung erzeugen konkrete Ergebnisse. Das ABAKUS SEO Consulting ist ganzheitlich und umfasst technisches SEO, redaktionelle Optimierung, Usability (Conversion) und OffPage Analyse und Umsetzung. Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Spezialisten für Suchmaschinenoptimierung und unterstützen Ihr Projekt.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz

stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Als externe Sicherheitsfachkraft schule die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Unfallprävention. So stellen wir gemeinsam sicher, dass alle Beteiligten Ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und richtig umsetzen. Auch regelmäßige Begehungen tragen zur Verbesserung und Erhaltung der Prozesse in Ihrem Unternehmen bei. Sie sparen Zeit und Kosten durch effiziente Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sicherheit Gewährleistung von sicheren Arbeitsbedingungen und Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz Sicherheitsstandards Schutz der Mitarbeitenden vor Gefahren, Risikominimierung und Einhaltung relevanter Sicherheitsstandards. Prävention Förderung einer Sicherheitskultur, Sensibilisierung für potenzielle Gefahren und Implementierung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen
Planung und Supervision

Planung und Supervision

Planung und Supervision Reparaturen | Montagen Modifikationen | Retrofits Individuelle und flexible Lösungen für Ihr Anforderungen Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis Partner-Netzwerk zu OEM- und alternativen Lieferanten und Dienstleistern
Administrative Unterstützung

Administrative Unterstützung

Wir leisten für Sie Ihre gesamten Dokumentationspflichten und administrativen Aufgaben in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nutzen Sie die Chance Ihre Arbeitsabläufe zu vereinfachen und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir leisten für Sie Ihre gesamten Dokumentationspflichten und administrativen Aufgaben in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement. Sie sparen Zeit und Geld, verringern Ihren internen Aufwand und haben jederzeit die Möglichkeit, alle aufbereiteten Daten/Informationen entsprechend Ihres unternehmensspezifischen Berichtswesens abzufragen. Wir prüfen Ihre Entsorgungsrechnungen bis ins letzte Detail. Dafür werden Ihre Entsorgerrechnungen direkt an unser Haus geschickt und wir leiten diese geprüft taggleich an Sie weiter. Außerdem können wir für Sie im Voraus Ihre Entsorgungsrechnungen begleichen und Sie erhalten von uns für Ihre gesamten Entsorgungsvorgänge nur noch eine Sammelrechnung im Monat. Um Sie zusätzlich zu entlasten, pflegen wir die Rechnungsdaten bei Bedarf auch in Ihrem unternehmenseigenen Softwaresystem (SAP etc.) ein. Wir nehmen Ihnen die komplette Korrespondenz bei Preissteigerungen, fehlerhaften Rechnungen und Reklamationen ab. Dadurch ermöglichen wir Ihnen nachhaltig geringere Entsorgungskosten. Versteckte und ungerechtfertigte Preiserhöhungen sind für Sie kein Thema mehr. Auf Grundlage Ihrer Abfallmanagementdaten erstellen wir für Ihr Managementsystem alle erforderlichen Berichte, Bilanzen und Statistiken. Wir übernehmen für Sie als Abfallerzeuger ebenso die verpflichtende Dokumentation gemäß GewAbfV. Für Ihr internes Berichtswesen können Sie bei uns nach Bedarf jederzeit alle notwendigen Informationen abrufen. Damit verringert sich auch Ihr interner Aufwand für die Vorbereitungen Ihrer Audits deutlich. Zusätzlich führen wir Ihr Register für die elektronische Nachweisführung. Dazu gehört natürlich auch die Überwachung und Pflege von Begleit- und Übernahmescheinen sowie Entsorgungs- und Sammelnachweisen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie als Ihr zentraler Ansprechpartner insbesondere die Kommunikation mit Ihren Entsorgungsunternehmen, um zum Beispiel die Bestellung, den Abtransport beziehungsweise das Tauschen der Abfallcontainer zu veranlassen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Nachhaltige Heizsysteme: Beratung und Installation von Wärmepumpen und Solarthermie

Nachhaltige Heizsysteme: Beratung und Installation von Wärmepumpen und Solarthermie

Unsere nachhaltigen Heizsysteme sind die perfekte Lösung für eine umweltfreundliche und effiziente Wärmeversorgung. Ob Wärmepumpen, Solarthermie oder Blockheizkraftwerke – wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Installation. Mit unseren nachhaltigen Heizlösungen senken Sie langfristig Ihre Energiekosten und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. Wir entwickeln individuelle Heizkonzepte, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Privathaushalten zugeschnitten sind. Vorteile nachhaltiger Heizsysteme: Umweltfreundliche Heizlösungen Langfristige Senkung der Energiekosten Nutzung erneuerbarer Energiequellen Beratung und Installation aus einer Hand Maßgeschneiderte Heizkonzepte
Immissionsschutzbeauftragte

Immissionsschutzbeauftragte

Immissionsschutzbeauftragte gemäß §§ 53 und 54 BImSchG: Wir beraten Sie in allen Fragen des Immissionsschutzes und helfen Ihnen mögliche Umwelteinwirkungen zu begrenzen. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Immissionsschutzbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Dabei wirken wir auf die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse hin und helfen Ihnen bei der Planung und Einführungen derartiger Maßnahmen. Wir überprüfen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung. Wir informieren Sie über festgestellte Mängel und helfen bei deren Beseitigung. Unser Tätigkeitsumfang umfasst insbesondere die ... - Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten gemäß §§ 53 und 54 BImSchG. - Beratung in allen Fragen des Immissionsschutzes. - Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen. - Aufklärung Ihrer Mitarbeiter über mögliche von der Anlage ausgehende schädliche Umwelteinwirkungen sowie über die getroffenen oder geplanten Maßnahmen zu deren Verminderung oder Vermeidung. - Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. - Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für Ihre BImSchG-Anlagen. - Erstellung des Jahresberichts. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Lärmmessungen und Vibrationsmessungen

Lärmmessungen und Vibrationsmessungen

Wir ermitteln für Sie die Lärm- und Vibrationsexpositionen an Arbeitsplätzen und beraten Sie bei der Planung und Durchführung von Minderungsmaßnahmen. Wir unterstützen Sie rund um die Themen Lärm und Vibrationen auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Regelwerke. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die ... - Durchführung von Schallemissions- und Immissionsmessungen. - Durchführung von Vibrationsmessungen nach LärmVibrationsArbSchV. - Durchführung von Lärmmessungen gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 und/oder LärmVibrationsArbSchV. - Durchführung von raumakustischen Messungen. - Ermittlung von Schallleistungspegeln von Anlagen und Maschinen. - Durchführung von Ausbreitungsberechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 mit SoundPLAN 8.2 (am PC; ein Vor-Orttermin ist nicht zwingend erforderlich). - Erstellung von schalltechnischen Gutachten und Berichten. - Erstellung von Lärmkatastern. - Erarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen. - Erstellung von Schallschutznachweisen gemäß DIN 4109. - Durchführung von Immissionsprognosen gemäß TA Lärm. - Individuelle Beratung. Sehr gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Unser Preis-Leistungs-Verhältnis wird Sie ganz bestimmt überzeugen. Zudem ermöglichen wir Ihnen bei akutem Bedarf auch sehr gerne einen zeitnahen Messtermin. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Stellenangebot: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Stellenangebot: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir suchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (w/m/d) zur Betreuung unserer Kundenunternehmen Seit 1994 ist Naundorf Umweltconsulting GmbH als die unabhängige Unternehmensberatung, die betriebliches Umweltmanagement rechtskonform und wirtschaftlich umsetzt, anerkannt. Von unserem Firmensitz in Osnabrück unterstützen wir unsere bundesweiten Kunden. Mehr als 500 produzierende Unternehmen insbesondere der Automobil-, Maschinenbau, Metallverarbeitungs-, Kunststoff-, Papier- und Chemieindustrie zählen zu unseren Kunden. Sie alle profitieren von der Unabhängigkeit unserer Beratungsleistung und von der Verantwortung, die wir für sie übernehmen. Wir beraten unsere Kunden speziell zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Darunter fallen zum Beispiel Themen wie Abfall- und Abwassermanagement, Immissionsschutz und Störfallmanagement, Stellung von Betriebsbeauftragten, Produktverantwortung, Gefahrstoffmanagement und Gefahrgutmanagement, Umweltmanagement und integrierte Managementsysteme (Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz) sowie Umweltkommunikation. Zu Ihren Aufgaben zählen im Wesentlichen: - Selbständige sicherheitstechnische Beratung bei unseren Kunden - Beratung bei der Gestaltung beziehungsweise Änderung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen - Gefährdungsbeurteilung, Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Vermeidung von Gefährdungen, Erstellen von Empfehlungen und Überprüfen von Anweisungen - Untersuchungen von Unfällen, Gefährdungs- und Belastungssituationen und des Unfalltrends im Betreuungsbereich - Durchführung von Sicherheitsbegehungen - Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkatastern etc. - Durchführung von Schulungen und Unterweisungen - Aufbau und kontinuierliche Pflege von Arbeitsschutzmanagementsystemen - Unterstützung unserer Kunden bei dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer rechtskonformen Unternehmensstruktur - Kommunikation mit Kunden, Dienstleistern und Behörden Sie haben eine abgeschlossene Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit und erste Berufserfahrungen im Bereich der Arbeitssicherheit. Ausgeprägte Sorgfalt für die Dokumentation Ihrer Arbeit und zur Pflege des Berichtswesens zählt ebenfalls zu Ihren Kompetenzen. Sie sollten weiterhin kontaktfreudig sein, über sehr gute Umgangsformen verfügen und dabei durchsetzungsstark sein. Aufgrund unserer bestehenden Kundenstruktur setzen wir die Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb Deutschlands voraus. Aus dem Grund sollten Sie auch eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B haben. Wir bieten Ihnen einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz mit beruflichen Perspektiven und der Möglichkeit, selbständig zu arbeiten sowie eigene Ideen umzusetzen.
Anlagenkonzeption und Umwelttechnik

Anlagenkonzeption und Umwelttechnik

Steigende Entsorgungs- und Energiekosten führen dazu, dass sich immer mehr Unternehmen Gedanken über eigene Anlagenlösungen machen. Wenn Sie über entsprechende Massenströme verfügen, kann dies auch ein Ansatz für Ihr Unternehmen sein. Wir erstellen für Sie eine Machbarkeitsstudie und prüfen, ob diese Lösung wirtschaftlich, politisch und technisch umsetzbar ist. Die Entwicklung eigener Anlagenkonzepte bietet zahlreiche Vorteile. Durch die gezielte Anpassung an spezifische Unternehmensbedürfnisse können Effizienz und Nachhaltigkeit erheblich gesteigert werden. Eigene Anlagen ermöglichen eine genauere Kontrolle über den Umgang mit Abfall und Energie, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung und einer verbesserten Ressourcennutzung führt. Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg solcher Projekte ist die Integration von fortschrittlicher Umwelttechnik. Dies umfasst Technologien zur Abfallverwertung, Energieeffizienz und Emissionsreduktion. Moderne Umwelttechnologien bieten nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile, indem sie helfen, Betriebskosten zu senken und die Einhaltung gesetzlicher Umweltstandards sicherzustellen. Neben der technischen Machbarkeit ist auch die wirtschaftliche Rentabilität ein entscheidendes Kriterium. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse hilft, die langfristige Wirtschaftlichkeit der Anlage zu bewerten. Dabei werden nicht nur die initialen Investitionskosten berücksichtigt, sondern auch laufende Betriebs- und Wartungskosten sowie potenzielle Einsparungen durch effizientere Ressourcennutzung. Zudem spielen politische und regulatorische Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Die Einhaltung lokaler und internationaler Umweltvorschriften ist essentiell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Akzeptanz des Projekts bei Stakeholdern zu sichern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Aspekten erleichtert die Genehmigungsverfahren und kann die Projektdurchführung beschleunigen. Abschließend ist zu betonen, dass der Erfolg von Anlagenkonzeptionen und Umwelttechnik-Projekten stark von einer effektiven Planung und Umsetzung abhängt. Eine interdisziplinäre Herangehensweise, die Experten aus verschiedenen Bereichen wie Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften und Wirtschaft einschließt, ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Indem man diese Aspekte berücksichtigt, können Unternehmen nicht nur ihre Umweltauswirkungen minimieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend umweltbewussten Wirtschaft stärken. Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Erfolgsabhängige Kostensenkung

Erfolgsabhängige Kostensenkung

Erfolgsabhängige Optimierung Ihrer Entsorgungskosten und Wertstofferlöse. Unverbindliche Abfallberatung mit dem Ziel die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement zu verbessern. Mit unserer über 25 jährigen Erfahrung, unseren überzeugenden Fachkenntnissen und unserem umfassenden Marktüberblick schaffen wir es immer wieder die Entsorgungskosten und Wertstofferlöse unserer Kunden deutlich und nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen eines komplett erfolgsabhängigen Projektes haben Sie mit uns die Möglichkeit, ohne Risiko, ohne finanzielle Mittel und mit einem sehr geringen personellen Einsatz auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung zu prüfen, wie Sie Ihr Kostensenkungspotential in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement realisieren können. Die wesentlichen Eckpunkte zu unserem rein erfolgsabhängigen Modell sind: - Obwohl unsere Kunden in der Regel davon ausgehen, bereits optimal aufgestellt zu sein, reduzieren sie ihre Entsorgungskosten mit unserer Unterstützung trotzdem noch einmal sehr deutlich. - Im Projektverlauf können Sie die Ergebnisse unverbindlich bewerten und frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die aufgezeigten Kostensenkungspotentiale verwirklichen wollen. - Wenn Sie sich gegen unsere Maßnahmen entscheiden, haben Sie keine Kosten bzw. Verpflichtungen uns gegenüber. - Erst wenn Sie tatsächlich in ihrem betrieblichen Abfallmanagement Geld sparen, partizipieren wir über eine vorab definierte Laufzeit zu einem vereinbarten Prozentsatz an den realisierten Einsparungen. - Während der weiteren Zusammenarbeit unterstützen wir Sie nach Bedarf, ohne ein zusätzliches Honorar, in Ihrem gesamten betrieblichen Umwelt- und Abfallmanagement, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Zielsetzung ist, Ihnen ein nachhaltiges Entsorgungskonzept/Abfallkonzept zu erarbeiten, welches Sie langfristig nutzen und mit dem Sie möglichst hohe Einsparungen erzielen. Denn nur wenn Sie tatsächlich von unserer Arbeit überzeugt sind und Sie mit uns die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement reduzieren, partizipieren wir an den realisierten Einsparungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte

Wir stehen als Ihr externer Brandschutzbeauftragter an Ihrer Seite und unterstützen Sie in Ihrem Betrieb bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Als externer Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV-Information 205-003 leisten wir für Sie insbesondere die ... - Erstellung/Fortschreibung Ihrer Brandschutz-Ordnung. - Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel. - Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen. - Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einheiten. - Prüfung der Anforderungen an Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten. - Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen. - Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir bestimmen für Sie Ihre tatsächlichen Pflichten als Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer der Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung) gemäß VerpackG und unterstützen Sie bei der Umsetzung I Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), welches seit dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst hat, und mit der Novelle des VerpackG, deren Änderungen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind, haben Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschiedliche Pflichten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit erläutern wir für Sie die Begriffe des VerpackG , definieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Einzelpflichten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre Fragen zu nachstehenden Punkten ... - Private Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) ./. Gewerbliche Endverbraucher - Registrierungspflicht für alle Verpackungen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beziehungsweise in LUCID - Systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 7 VerpackG - Meldepflicht gegenüber dem dualen System Ihrer Wahl und der ZSVR für systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG - Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG - Informations-/Hinweispflicht für Letztvertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Nachweispflicht für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Kosten und Lizenzentgelte Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Wir stellen Ihnen einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Zum Teil unterliegen einzelne Produkte den Beschränkungen der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Hierbei handelt es sich um giftige beziehungsweise hochentzündliche Stoffe oder Gemische, die in der Anlage 2 der ChemVerbotV definiert sind. Personen, die diese Stoffe und Gemische an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, benötigen aus dem Grund die Sachkunde gemäß §11 ChemVerbotsV. Bei Bedarf stellen wir Ihnen zur Umsetzung Ihrer Pflichten einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Prüfung, ob Stoffe oder Gemische Ihrer Produkte von der ChemVerbotsV betroffen sind. - Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Vertriebs- und Freigabeprozesse für Produkte, die der ChemVerbotsV unterliegen. - Prüfung Ihrer relevanten Prozesse und Managementdokumentation. - Auditierung/Begehung Ihrer Lager, in denen die von der ChemVerbotsV betroffenen Produkte gelagert werden. - Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. - Telefonische oder persönliche Unterstützung zu allen Fragen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu der ChemVerbotsV). - Erstellung des Jahresberichts. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Emissionserklärungen

Emissionserklärungen

Wir erstellen Ihre Emissionserklärungen gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Soweit Sie als Anlagenbetreiber gemäß der 11. BImSchV eine Erklärungspflicht haben, müssen Sie Ihre Emissionserklärung für das jeweilige Berichtsjahr bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Für die Emissionserklärung steht Ihnen als Anlagenbetreiber die bundeseinheitliche Webanwendung/Datenbank BUBE-Online zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir für Sie als beauftragter Dritter Ihre Emissionserklärung gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie insbesondere dabei die ... - emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Vorgänge sowie die Emissionen Ihrer Anlage zu ermitteln (Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung). - Kommunikation mit den Behörden zielgerichtet zu führen. - relevanten Daten und Dokumente in der Webanwendung/Datenbank Bube-Online zu dokumentieren. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.