Gutachten zur Wertminderung oder bei Entschädigungsfällen
Gutachten zur Entschädigung und zur Wertminderung sind Spezialgebiete der Immobilienbewertung. Der Fokus liegt hier auf der merkantilen Bestimmung einer Wertminderung oder eines Wertausgleiches bei negativen Auswirkungen oder enteignungsgleichen Eingriffen durch z. B. Grundstücksrechte oder Grundstückslasten ohne Übertragung des Eigentums. Grundlage für die Enteignung von Grundstücken, Grundstücksrechten und für enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum ist Artikel 14 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Baugesetzbuch und den jeweiligen Landesenteignungsrechten. Es gibt aber auch private Gründe für die zu bestimmende Wertminderung. Auf Grundstücken lastende Erbbaurechte und Grundstückslasten wie Nießbrauch, Reallast, Leibgedinge, Überbau und Wegerecht sind bei Wertermittlungen regelmäßig zu bewerten und auf merkantile, kaufmännische Wertminderungen oder -einflüsse zu prüfen.