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Brandschutztüren - T30 Massivholzrahmentür

Brandschutztüren - T30 Massivholzrahmentür

T30-1 Massivholzrahmentür Typ 7+8 • ein- und zweiflüglige Systemrahmentüre in Massivholz • F30 Glasverglasung, individuelle Sprossenteilung. • wahlweise mit Füllungen, klassische Glasstäbe mit individuellen Profilen. • Türflügelbreiten einflüglig bis 130cm; zweilfüglig bis 249cm. • Türflügelhöhen bis 249cm, mit Oberblende / Oberlicht bis 350cm • für Holzzargen, Block- und Blendrahmen, Stahlzargen. • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 42 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-6.20-2081
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren / -tore

Brandschutztüren / -tore

Wir verkaufen, liefern und montieren Brandschutztüren und -tore sowie Stahlmehrzwecktüren und -tore. Dazu setzen wir auf geschultes Personal: Sachkundiger für kraftbetätigte Türen Tore, Fenster Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen dazu zählt: Einbau von Stahltüren aller Art Prüfung von Feststellanlagen Nachrüsten/Austausch von Türschließern Umbau/Austausch von Schlössern Türen richten/reparieren nach Zulassung Prüfung und Wartung nach DIN 14677
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
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Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Die Wartung ist notwendig, sinnvoll und kostensparend. Die Funktionsfähigkeit kann im Brandfall das Leben der Gebäudenutzer und Rettungskräfte retten Egal ob Sektional- oder Rolltor: Wir beseitigen Störungen, reparieren, prüfen und warten Ihr Tor. Gerne übernehmen wir auch die gesetzlich geforderte Wartung Ihrer Brandschutzklappen
Zertifizierte maßangefertigte Brandschutztüren aus Holzwerkstoffen sind in den folgenden Ausfertigungen möglich

Zertifizierte maßangefertigte Brandschutztüren aus Holzwerkstoffen sind in den folgenden Ausfertigungen möglich

Typ T30 Typ T30 RS Typ RS Typ Wohnungseingangstür mit Einbruchschutz Typ Schallschutz bis Klasse 1-3 Typ Klimaklasse
Innen- und Außentüren aus Holz: Tür mit Rundbogen

Innen- und Außentüren aus Holz: Tür mit Rundbogen

Mittels Farb- oder Materialbeispielen, eigenen Ideen und Fachkompetenzen unterstützen wir Sie gerne von Anfang an und entwickeln mit Ihnen Ihr neues Stück - egal ob Tür, Fenster, Treppe oder Möbel Wir sind somit Ihr Ansprechpartner für Holzfenster (auch nach Denkmalschutzvorgaben) Kunststofffenster Innen- und Außentüren aus Holz Massivholztreppen Außenrolladen Möbel nach Maß Fußbodenarbeiten andere Sonderanfertigungen aus Holz
Hochwertige Haustüren aus Holz versprechen Sicherheit, Stil und Natürlichkeit

Hochwertige Haustüren aus Holz versprechen Sicherheit, Stil und Natürlichkeit

Seit Hunderten von Jahren bilden Eingangstüren aus Holz die Visitenkarte des Hauses. Nicht nur überzeugen Haustüren aus diesem Material durch Natürlichkeit und Stabilität, sie vermitteln außerdem ein Gefühl von Wärme und Geborgenheit und heißen Sie und Ihre Besucher in Ihrem Heim willkommen. Entdecken Sie unser Angebot an hochwertigen Holz-Haustüren, die klassische Formen mit edlen Materialien miteinander vereinen und zeitlose Türelemente hervorrufen.
Brandschutztüren T30-2 Typ M - MHR - 68 mm

Brandschutztüren T30-2 Typ M - MHR - 68 mm

BRANDSCHUTZTÜRELEMENT EINSATZGEBIETE Freizeit und Kultur: Einkaufszentren, Museen, Stadien, Versammlungsstätten, Kino- und Theatersäle, Konzertsäle, Sporträume Arbeit: Besprechungs-, Tagungs- und Konferenzräume, Versammlungsräume, Bühnen- und Studioräume, Rechenzentren, Räume für Rundfunk- und Fernsehproduktion, Technikräume, Aufenthaltsräume, Büroräume Hotels und Gastronomie: Gaststätten und Kantinen, Hotels und Resorts Transport: Bahnhöfe, Flughäfen Verkehrsflächen: Eingangsbereiche, Notwendige Flure Bildung: Bibliotheksräume, Lehr-, Klassen- und Unterrichtsräume Gesundheit: Kliniken und Krankenhäuser, Apotheken Industrie: Produktionsstätten Wohnen Öffentliche Einrichtungen ANFORDERUNGEN Gestaltung: Glas, Holz, Lackierung, Schichtstoff Brandschutz: Feuerwiderstand, Rauchdichtigkeit Sicherheitstechnik: Einbruchschutz Akustik: Luftschalldämmung PRODUKTBESCHREIBUNG Massivholzrahmen-Türblatt, ca. 68 mm in 2-flügeliger Ausführung mit Brandschutzanforderung T30 (Rauchschutz, Schallschutz und Feuchtraumanforderung optional möglich) ZARGENAUSFÜHRUNG Stahlzarge (ein-, zweiteilig) Holzblockzarge Holzstockzarge Holzumfassungszarge STANDARDAUSSTATTUNG Rollentürband 160 mm mit VX-Aufnahme Einsteckschloß, Klasse 3; vorgerichtet für PZ Automatisch absenkbare Bodendichtung (nur bei Rauchschutzausführung) Türschließer aufgesetzt oder integriert Breite: 1.250 bis 3.000 mm EINBAUMÖGLICHKEITEN: Massivwand / Leichtbauwand / Lindner Wandsysteme HÖHE MIT OBERTEIL: bis 4.000 mm Höhe: 1.750 bis 3.000 mm KANTENAUSFÜHRUNG: Massivholz, Lackierte RAL- und NCS-Farben TÜRBLATTDICKE: ca. 68 mm TÜRBLATTGEWICHT: je nach Glasqualität
Hochwertige Türen aus Ihrem Holzhandel

Hochwertige Türen aus Ihrem Holzhandel

Türen sind der erste Eindruck von Ihrem Haus. Aus diesem Grund bieten sich ästhetisch ansprechende und exklusive Produkte für jedes Projekt an. Wir sind bekannt für unsere große Auswahl. Ob Wohnungstür, Zimmertür, Glastür oder Schiebetür - wir decken mit unserem Sortiment alle Vorlieben und Wohnstile ab. Je nach Farbe und Material erzeugen die Türen eine individuelle Wirkung. Neben der Funktionalität spielt die Optik ebenfalls eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund bieten sich ästhetisch ansprechende und exklusive Produkte für jedes Projekt an. Natürlich sind auch passende Zargen, Türdrücker und Zubehör erhältlich.
Brandschutztore und Türen

Brandschutztore und Türen

Brandschutztore aller Art: z.B. Schiebetore, Sektionaltore, Rolltore, Hubtore usw. (auch als rauchdichte Ausführung)
Edelholz-Furniertüren FT

Edelholz-Furniertüren FT

Edelholz-Furniertür FT/01, Kernbuche, FB-Zarge 80mm Edelholz-Furniertür FT/01, Kernesche, FS-Zarge 60mm Edelholz-Furniertür FT/01-SP6, amerikanische Eiche, ohne Schlüssellochbohrung, FI-Zarge 60mm, Verglasung altdeutsch K-weiß Edelholz-Furniertür FT/01-LA2, Kosipo, FS-Zarge 60mm, Verglasung Masterpoint Edelholz-Furniertür FT/2G, französischer Nussbaum, FI-Zarge 60mm Edelholz-Furniertür FT/2G-SJ9, Birke, FB-Zarge 80mm, Verglasung Satinato/Ecken rot Edelholz-Furniertür FT/2G-SP6, Lärche, FE-Zarge 60mm, Verglasung Eisblume Edelholz-Furniertür FT/4G-2LA, Ulme/Rüster, FI-Zarge 60mm, Verglasung Hafer Edelholz-Furniertür FT/4G, Kiefer astfrei, FE-Zarge 60mm Edelholz-Furniertür FT/D1, amerikanische Kirsche, FS-Zarge 60mm Edelholz-Furniertür FT/D1, Esche, FR-Zarge 60mm Edelholz-Furniertür FT/D1-LA2, Erle, FS-Zarge 60mm, Verglasung Satinato Edelholz-Furniertür FT/H2, amerikanisches Ahorn, FR-Zarge 60mm Edelholz-Furniertür FT/K4, amerikanische Kirsche, FR-Zarge 60mm stumpfeinschlagend Edelholz-Furniertür FT/K4-1xLA, Ulme/Rüster, FS-Zarge 60mm, Verglasung Madras Pave Edelholz-Furniertür FT/Q1, Birnbaum, FR-Zarge 60m Edelholz-Furniertür FT/Q1, Teak, FR-Zarge 60m Edelholz-Furniertür FT/01-SJ9, Zarge FS (60 mm), europ. Erle lackiert, Verglasung Klarglas/Ecken Eisblume
Hochwertige Türen vom Holzfachhandel

Hochwertige Türen vom Holzfachhandel

Türen sind Alltagsgegenstände, denen viele Menschen kaum Beachtung schenken. Dabei erfüllen sie längst nicht mehr nur den Zweck, Räume miteinander zu verbinden beziehungsweise voneinander zu trennen – sie dienen vielmehr als Gestaltungselement, das bewusst eingesetzt werden kann, um Akzente zu setzen oder das persönliche Wohnkonzept harmonisch abzurunden. Ganz gleich, welchen Einrichtungsstil Sie bevorzugen – sei es gemütlich-rustikal, klassisch-elegant oder trendig-modern – für jeden Wohnstil halten wir in unserem Holzfachmarkt in Vaihingen die passenden Türen bereit. Wir bieten Ihnen sowohl Wohnungseingangstüren als auch eine Vielzahl an Innentüren aus Holz und Glas – plus besten Service inklusive Montage! Unser Sortiment im Überblick Innentüren Entdecken Sie unsere große Auswahl an Innentüren aus Holz mit CPL-Oberfläche, Weißlack oder Echtholzfurnier. Glastüren Moderne Glastüren bringen Helligkeit und Transparenz in Büros und das private Zuhause. Schiebetüren Schiebetüren sind besonders praktisch und erlauben moderne Raumkonzepte. Maßtüren Oftmals sind die verfügbaren Standardmaße von Türen nicht passend, etwa bei Altbauten. Die Lösung: unsere Türen nach Maß, angefertigt nach Ihren Wünschen! Raumhohe Türen Extrahohe Türen sind ein echter Hingucker und perfekt für repräsentative Räume mit hohen Decken. Wohnungseingangstüren Unsere Wohnungstüren halten Kälte, Schall und Einbrecher vor der Tür!
Türen für den Wohnungsbau

Türen für den Wohnungsbau

Für alle Bereiche im Haus die richtige Tür: Vom gesicherten Kellereingang, über den Werk- und Hobbyraum, dem Durchgang von der Garage ins Haus, den Wohnräumen bis hin zum Dachausbau. Bei Wielath finden Sie Ihre Traumtüren bestimmt. Ob exklusive, stumpf einschlagende Holz-Wohnraum-Innentüren oder robuste Stahltüren. Wielath bietet Türen für alle Bereiche des Hauses aus einer Hand an. Speziell für private Bauherren und Modernisierer, überzeugt unsere Produktpalette durch hohe Qualität, Farbgestaltung und vielfältige Ausstattungsvarianten. Bei uns finden Sie für Ihren Wohnraum: • Wohnraum-Innentüren • Wohnungseingangstüren • Stahltüren für den gesicherten Kellereingang, den Feuchtraum, etc.
Haustüre aus Eiche Altholz

Haustüre aus Eiche Altholz

Haustüre mit Eiche Altholz Vorsatzschale, Massivholzplatte 3-fach verleimt.
8 Türen, 2 Holzarten, 13 Farben, 1 Preis

8 Türen, 2 Holzarten, 13 Farben, 1 Preis

Für Sie kombiniert. Unsere Bestseller zum Preisvorteil und jetzt neu als RC2 Variante. Zeitgemäßes Türdesign, Optik und Einbruchschutz, alles vom Feinsten!
Holzhaustür 404

Holzhaustür 404

Nach außen öffnend, Glas Satinato mit Facettschliff, Füllungen außen aufgedoppelt, Edelstahl-Stoßstange mit schrägen Stützen.
Stahl- & Feuerschutztüren

Stahl- & Feuerschutztüren

Stahl- & Feuerschutztüren der klare Favorit Dass sich Stahl deutlich besser als Holz für Feuerschutztüren eignet, liegt auf der Hand. Das Material hält hohen Temperaturen und Krafteinwirkungen problemlos stand. Nicht ohne Grund gibt es auch heute noch wenige Alternativen zur Stahltür – jedenfalls nirgendwo, wo man auf Sicherheit und Stabilität setzt. Praktisch & ästhetisch Doch schon lange muss dabei die Ästhetik nicht mehr zu kurz kommen. Matte Oberflächen, edle Designs und die Integration von hitzebeständigen Glasflächen sorgen dafür, dass immer mehr Bauherren sich auch aus stilistischen Gründen für edle Stahltüren entscheiden. Gerne beraten wir Sie mit Fachwissen und geschultem Auge zu den passenden Türen für jeden Bereich und berücksichtigen dabei die speziellen, individuellen Anforderungen.
Feuer- und Rauchschutztüren

Feuer- und Rauchschutztüren

Wir bieten Ihnen Feuer- und Rauhschutz-Systeme. Dank unseren erfahrenen und langjährigen Partnern Hörmann, Teckentrup und Novoferm, können wir auf ein breites Sortiment im Rauch- und Feuerschutzbereich zurückgreifen. Mit unserem Team bieten wir Ihnen folgende Leistungen: Qualifizierte Beratung und Vertrieb von Feuer- und Rauchschutztüren Feuer- und Rauchschutztüren aus Aluminium und Glas Feuer- und Rauchschutztüren aus Stahlblech u.v.m. Jedes Projekt hat einen gemeinsamen Start: Wir arbeiten und sprechen gerne persönlich mit Ihnen. In einem Vorgespräch nehmen wir Ihre Anforderungen und Wünsche auf, die wir fachgerecht umsetzen und termintreu montieren.
Wohnungseingangstürelement echtholzfurniert can. Ahorn

Wohnungseingangstürelement echtholzfurniert can. Ahorn

Wohnungseingangstürelement Köhnlein echtholzfurniert can. Ahorn, Rundkante an Türblatt inklusive Türzarge, Schallschutzklasse 1, Klimaklasse 2, verstärkte Bandtaschen u. Sicherheitsschließblech, Schallex-Bodendichtung u. PZ-Schloss eingebaut einhängefertig Preis bei 1985x860x145mm Artikelnummer: WET0017
Türen - Zimmertüren, Bürotüren  zB.

Türen - Zimmertüren, Bürotüren zB.

Verkauf und Installation von Haustüren, Zimmertüren, Bürotüren und ect.
Feuchtraumtüren + Nassraumtüren – Mehr Spaß durch geprüfte Qualität.

Feuchtraumtüren + Nassraumtüren – Mehr Spaß durch geprüfte Qualität.

Von Anfang an gut geschützt: Unsere Feuchtraumtüren und Nassraumtüren bieten Ihnen geprüfte Qualität für jeden Einsatzbereich. Die PRÜM-Prüfkriterien berücksichtigen Quellung und Verformung des Türblattes, Korrosion an den Beschlägen sowie Oberflächenschäden. Ob im Schwimmbad, in der Sauna oder im eigenen Badezimmer: Türen in Feucht- und Nassräumen sind jeden Tag hohen Temperaturen und enormer Luftfeuchtigkeit ausgesetzt. Was ist ein Feuchtraum bzw. Nassraum? Ein Feuchtraum ist ein Begriff aus dem Bauwesen. Er umschreibt einen Raum mit Wassernutzung, etwa ein Badezimmer, der Küche oder einem Toilettenraum in einem Wohnhaus. Ebenso gelten öffentliche Schwimmhallen, Duschen und Saunen als Feuchträume. Ein »Nassraum« ist ein Feuchtraum, bei dem so viel Wasser anfällt, dass ein Bodenablauf erforderlich wird. Viele Normen und technische Regelwerke stellen für Feuchträume höhere Anforderungen an die Materialien und die Bauweise. Innentüren, die vor Feuchtigkeit und Nässe schützen Feuchtraumtüren werden in Räumen mit kurzzeitig sehr hoher Luftfeuchte (bis 100%) eingesetzt. Sie können zusätzlich kurzfristig Spritzwasser oder herunterfließendem Kondenswasser ausgesetzt sein. Die Einsatzgebiete sind z.B. Hotelzimmer, Heime, Sanitärzellen, in denen keine Fensterlüftung möglich ist. Nassraumtüren werden in Räumen eingesetzt, die auch längere Zeit tropfbarem Wasser ausgesetzt sind. Das Wasser kann neben üblichen Körperpflege- und Reinigungsmitteln auch aggressive Boden- und Fliesenreinigungsmittel enthalten. Die Einsatzgebiete sind z.B. öffentliche Duschräume, Badeanstalten, Bäder und Saunen von Hotels. Einsatzempfehlungen für Nass- und Feuchtraumtüren (Beispiele) Empfohlener Schutz Einsatzbereich Wohnungsabschlusstüren, Innentüren, Schulungs- und Tagungsräume, Arztpraxen, Sprechzimmer, WC-Tür in Wohnungen Feuchtraumtür Küchen, Labor, Bad-Tür im Hotel Nassraumtür Gesetzliche Bestimmungen für Türen mit Feuchtigkeitsschutz und Nassraumschutz Aktuell gibt es in Deutschland keine spezielle Norm für Nassraumtüren oder Feuchtraumtüren. Unabhängig von DIN- und EN Normen wurden konkrete Prüfbestimmungen geschaffen, nach denen die zertifizierten Prüfinstitute diese Türen prüfen können. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Türenhersteller ein Prüfzeugnis ausgehändigt. Nass- und Feuchtraumtüren werden bei der Prüfung mit definierten Wassermengen besprüht und wieder getrocknet. Nach einer festgelegten Anzahl von Zyklen wird die Tür nach folgenden Kriterien begutachtet und bewertet: Quellung von Türblatt und Zarge durch Wasseraufnahme Verformungen des Türblattes Korrosion an den Beschlägen Schäden an der Oberfläche Nass- und Feuchtraumtüren von PRÜM Wo mit erhöhter Feuchtigkeits- und Nässeeinwirkung zu rechnen ist, kommen Nass- und Feuchtraumtüren von PRÜM zum Einsatz. Bereits bei der Planung des Gebäudes sollte festgelegt werden, welche Anforderungen an den Nass- und Feuchtraumschutz gestellt werden. PRÜM bietet geprüfte Funktionstüren an, deren Eigenschaften für nasse und feuchte Räume durch entsprechende Prüfzeugnisse nachgewiesen sind. Nass- und Feuchtraumtüren können mit weiteren Funktionen ausgest
Individuell gestaltete Zimmertüren

Individuell gestaltete Zimmertüren

Zimmertüren können so individuell sein, wie die Räume, die sie verschließen sollen. Unterschiedlichste Designs und Zargen, ob mit Glas oder ohne – jede Zimmertür kann individuell auf Ihre Wünsche angepasst werden und fügt sich damit harmonisch in die Umgebung des Zimmers ein.
Innentüren & Zimmertüren

Innentüren & Zimmertüren

Profitieren Sie von unserer breiten Produktpalette für Innentüren. Von der Innentür Robusto mit Dekoroberfläche in CPL-Holzoptik oder weißlack, bis hin zu unseren Exklusiv Innentürelenten in Echtholz. Ebenfalls bieten wir Ihnen offene Edelstahl- Schiebetüren auch in Ganzlas an. Galerie Innentüren