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Brandschutzordnung 2025

Brandschutzordnung 2025

Software zur Erstellung der Brandschutzordnungen Teile A, B und C Die Software Brandschutzordnung 2025 unterstützt den Anwender bei der Erstellung der Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C. Der Nutzer wird anhand der von der DIN 14096 vorgegebenen Struktur durch das Programm geleitet. Es werden Textbausteine vorgeschlagen, aus denen man auswählen und die man auf den jeweiligen Betrieb zuschneiden kann. Über eine umfangreiche Symbolbibliothek ist es möglich, Brandschutz-, Gefahren-, Verbots- und Rettungszeichen in die Brandschutzordnung zu integrieren. Mit diesem Programm erhalten die Verantwortlichen ein anwenderfreundliches Hilfsmittel, das sie in die Lage versetzt ihre Pflichten im Brandschutz zu erfüllen. Merkmale & Besonderheiten: - Brandschutzordnung Teil A - Brandschutzordnung Teil B inkl. Inhaltsverzeichnis - Brandschutzordnung Teil C inkl. Inhaltsverzeichnis - umfangreiche Symbolbibliothek mit Brandschutz-, Gefahren-, Verbots- und Rettungszeichen - Textbausteine für Teil B und Teil C - Zentrales Projektkontrollzentrum - Über 300 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - Checklisten und Arbeitshilfen - Adressdatenbank mit Dublettensuche - Stammdatenverwaltung - Vorschaufunktion - Vorlagenverwaltung - Erstellung von PDF-Dateien' - E-Mail-Verteiler - Automatische Suche nach Updates - Einbindung und Verwaltung externer Dateien - Textverarbeitung mit Serienbrieffunktion und Anbindung an die Adressdatenbank - Projektverwaltung - Nutzerverwaltung - Grafikimport/-export - System- und Wartungstools - Vergabe von Zugriffsrechten - Automatische Datensicherung - Datenimport aus Outlook oder Excel - Servicecenter - Floating license für Netzwerkversionen Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://weise-software.de/software_brandschutzordnung
Brandschutz

Brandschutz

Die Holzbalkendecke ist in allen Gebäudeklassen zu finden. Laut DIN 4102-Teil 4 ist sie im Bestand als feuerhemmend bzw. F30-B klassifiziert. Je nach Vorgabe (Landesbauordnung, Brandschutzkonzept, Baugenehmigung etc.) ist die Geschossdecke eventuell noch zu ertüchtigen. Für den Deckenstanzer spielt das keine größere Rolle, denn in jedem Fall wird die komplette Deckenkonstruktion von der oberen Laufschicht bis zur untersten Lage durchbohrt. Die Hülse des Deckenstanzers reicht somit von der Unterkannte der Laufdielung bis mindestens zur Unterkannte der relevanten Deckenkonstruktion. Dort darf der Deckenstanzer überstehen oder auch deckenbündig abgeschnitten werden, entsprechend unserem „Montagehelfer“. Der Ringspalt außen um den Deckenstanzer wird an der Deckenunterseite mit einem intumeszierenden Fugenfüller kaltrauchdicht verschlossen. Im Deckenstanzer selbst kommen nun zugelassene Brandschotts aus dem Bereich der Betondecken zum Einsatz. Mit welchen wir geprüft haben, finden Sie in unserem Montagehelfer (Bereich Download). Aber täglich werden es mehr. Stimmen Sie deshalb den Einsatz von nicht aufgeführten Brandschotts zuvor mit dem Schotthersteller oder mit uns ab. Die Art des Schotts, dessen Einbaulage und der Verguss hängen von den verwendeten Kabeln oder Rohrleitungen inkl. Dämmung ab und richten sich stets nach den Vorgaben / Zulassung des jeweiligen Schottherstellers. Alle Brandschutztechnischen Maßnahmen sind stets mindestens über die komplette Deckenstärke auszuführen. Gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen sind in unserem Montagehelfer zu sehen. Die notwendige Dokumentation, die Vorgaben zur Nachweispflicht am Bauwerk und die Vordrucke zur Fachunternehmererklärung erhalten Sie beim jeweiligen Schotthersteller.
Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne

Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne

Flucht- und Rettungspläne nach DIN EN ISO 2361, DIN EN ISO 7010, ASR A 1.3, ASR A 2.3 Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und soll dem Betrachter den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Er ist an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereich, Stiegenhaus, Flur) und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zusätzlich das Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall darstellen. Wir erstellen für Ihr Objekt einen individuellen Flucht- und Rettungsplan.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Prüfung und Wartung für Brandschutztüren. Wir sind Experten zum Thema Brandschutztüren und fliegende Bauten.
FEUER UND FLAMME FÜR IHRE BÜROEINRICHTUNG - BRANDSCHUTZ IN BESTFORM.

FEUER UND FLAMME FÜR IHRE BÜROEINRICHTUNG - BRANDSCHUTZ IN BESTFORM.

Nur weil Ihre Mitarbeiter und Kollegen für die Arbeit im Unternehmen brennen, müssen Sie sich wegen des allgemeinen Brandschutzes noch lange keine großen Sorgen machen. Aber weil bekanntermaßen immer etwas in Ihren Räumlichkeiten passieren kann, bekommen Sie von uns auch Möbel, die schwer entflammbar sind – zertifiziert nach DIN 66084 P-a (unter anderem von unserem zertifizierten Partner SMV Sitzmöbel). Das Besondere: Sie spüren und sehen nichts von der besonders brandhemmenden Wirkung. So bieten wir Ihnen ohne Abstriche an, was wir sowieso am besten können: Komfort und Design. Die umgangssprachlich bekannten Begriffe „Normalentflammbarkeit“ sowie „Schwerentflammbarkeit“ oder "nicht brennbar" sind Bezeichnungen für das Brandverhalten von Baustoffen, entsprechend der Normen DIN 4102 B2 + B1 und A2 + A1. Diese werden durch ein allgemeines bauaufsichtliches bzw. baurechtliches Prüfzeugnis für großflächig verlegte Boden-, Wand- und Deckenmaterialien vergeben. Polstermöbel sind keine Baustoffe! Da diese in der Regel aus mehr als einem Material bestehen, können sie nicht nach DIN 4102 B1 zertifiziert werden. Dies ist weder technisch möglich, noch im Sinn der Norm. Auch eine Zertifizierung der einzelnen Komponenten reicht nicht aus. Dafür sind die Risiken von Wechselwirkungen und gegenseitigen Beeinflussungen zu groß. Stattdessen gilt hier die DIN 66084 „Klassifizierung des Brandverhaltens von Polsterverbunden“ mit den Klassen P-c, P-b, P-a als Norm. Die Prüfnormen für die einzelnen Klassen sind die DIN EN 1021 Teil 1 + 2 und die DIN 54 341.
FEUER UND FLAMME FÜR IHRE BÜROEINRICHTUNG - BRANDSCHUTZ IN BESTFORM.

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Nur weil Ihre Mitarbeiter und Kollegen für die Arbeit im Unternehmen brennen, müssen Sie sich wegen des allgemeinen Brandschutzes noch lange keine großen Sorgen machen. Aber weil bekanntermaßen immer etwas in Ihren Räumlichkeiten passieren kann, bekommen Sie von uns auch Möbel, die schwer entflammbar sind – zertifiziert nach DIN 66084 P-a (unter anderem von unserem zertifizierten Partner SMV Sitzmöbel). Das Besondere: Sie spüren und sehen nichts von der besonders brandhemmenden Wirkung. So bieten wir Ihnen ohne Abstriche an, was wir sowieso am besten können: Komfort und Design. Die umgangssprachlich bekannten Begriffe „Normalentflammbarkeit“ sowie „Schwerentflammbarkeit“ oder "nicht brennbar" sind Bezeichnungen für das Brandverhalten von Baustoffen, entsprechend der Normen DIN 4102 B2 + B1 und A2 + A1. Diese werden durch ein allgemeines bauaufsichtliches bzw. baurechtliches Prüfzeugnis für großflächig verlegte Boden-, Wand- und Deckenmaterialien vergeben. Polstermöbel sind keine Baustoffe! Da diese in der Regel aus mehr als einem Material bestehen, können sie nicht nach DIN 4102 B1 zertifiziert werden. Dies ist weder technisch möglich, noch im Sinn der Norm. Auch eine Zertifizierung der einzelnen Komponenten reicht nicht aus. Dafür sind die Risiken von Wechselwirkungen und gegenseitigen Beeinflussungen zu groß. Stattdessen gilt hier die DIN 66084 „Klassifizierung des Brandverhaltens von Polsterverbunden“ mit den Klassen P-c, P-b, P-a als Norm. Die Prüfnormen für die einzelnen Klassen sind die DIN EN 1021 Teil 1 + 2 und die DIN 54 341.