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Prüfplaketten für elektrische Prüfungen

Prüfplaketten für elektrische Prüfungen

Prüfplaketten für elektrische Prüfungen z.B. Zur sachgerechten Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung. - Menge: 500 Stk. - Maße: 20mm - 30mm - 40mm zur Auswahl - rund - Folie - Anwendung innen und außen Schlagwörter: Prüfplaketten Elektrisch geprüft, Prüfplaketten Elektro-Check, Prüfplaketten UVV oder VDE geprüft, Prüfplaketten zum Kalibrieren, Prüfplaketten zur Prüfung nach TRBS, Prüfplaketten zur Prüfung nach BetrSichV und DGUV
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Als Berater für kleine und mittelständische Unternehmen möchten wir Ihnen helfen, die optimale Betreuung in Sachen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz zu erhalten. Die Dienstleistungen zur sicherheitstechnischen Regelbetreuung sind hierbei in die Gruppen der Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten geteilt. Unsere Betreuungsleistung besteht in einer kundenorientierten und individuellen Erarbeitung von Lösungen, die auf die speziellen unternehmerischen Belange zugeschnitten sind und orientiert sich an den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Das Ingenieurbüro Dirk Bretnütz übernimmt die arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) vom 1. Januar 2011. Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung in der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung an. Grundbetreuung Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die relevanten Gefährdungen der Beschäftigten systematisch festgestellt und bewertet. Entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen werden abgeleitet. Anlassbezogene Betreuung Die anlassbezogene Betreuung tritt bei besonderen Anlässen ein, wie z.B.: - Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen - Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe - Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten - Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren - Umsetzung von Maßnahmen zur Staubminderung, zur Lärmminderung sowie bei Brand- und Explosionsgefahren - Organisation der Instandhaltung/ Störungsbeseitigung Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und den betriebsspezifischen Teil der Betreuung an. Grundbetreuung Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem/r (Stunden pro Jahr) nach den Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Branche. Die Höhe der Einsatzzeit orientiert sich am Gefährdungspotenzial der Branche (WZ-Code-Liste, Betreuungsgruppe zwischen hoher, mittlerer und niedriger Gefährdung). Die Grundbetreuung umfasst: - Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Durchführung, Auswertung, Beobachtung der gelebten Praxis) - Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Information und Aufklärung - Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - Untersuchung von Ereignissen, Ursachenanalyse und deren Auswertung; Ermitteln von Unfallschwerpunkten - Erstellung von Dokumentationen - Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde und Unfallversicherungsträgern. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung