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Hochwasserschutz für denkmalgeschützte Gebäude

Hochwasserschutz für denkmalgeschützte Gebäude

Hochwasserschutz für denkmalgeschützte Gebäude: Ob in privatem oder öffentlichem Besitz: denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht verändert oder verunstaltet werden - auch nicht durch Fluttore, Dammbalken etc. Mit FloodStop sind keine baulichen Veränderungen notwendig. http://www.floodstop.ch