Bauleistungsversicherung
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!
Was ist versichert?
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Welche Gefahren und Schäden sind mitversichert?
Schäden, die während der Bauzeit durch eine plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Gegenständen entstehen können, wie z.B.:
ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
unbekannte Dritte (Vandalismus)
Zusätzlich versicherbar sind:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Schäden durch Hochwasser
Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen
Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar).
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
Fahrzeuge aller Art
normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.
Sonstige Hinweise
Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.
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