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Stahlbau

Stahlbau

Die Firma Jaritz bietet hochwertigen Stahlbau und Metallarbeit an. Mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner für individuelle Lösungen im Bereich Stahlkonstruktionen. Die qualifizierten Mitarbeiter von Jaritz stehen für professionelle Beratung, Planung und Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Dabei legt die Firma großen Wert auf Qualität und Präzision in der Ausführung. Von der Konzeption bis zur Montage werden alle Arbeitsschritte sorgfältig durchgeführt, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Jaritz ist bekannt für seine maßgeschneiderten Lösungen, die den Anforderungen der Kunden gerecht werden. Das Unternehmen arbeitet eng mit seinen Kunden zusammen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu verstehen und umzusetzen. Durch ständige Weiterentwicklung und Innovation bleibt Jaritz am Puls der Zeit und kann so eine hohe Kundenzufriedenheit gewährleisten.
Stahlbau Stengel: Ihr Fachbetrieb für den Fluchttürbeschlag in Feldkirchen

Stahlbau Stengel: Ihr Fachbetrieb für den Fluchttürbeschlag in Feldkirchen

In Anwendungsfällen, in denen Personen mit ihrer Umgebung und der Benutzung von Türbeschlägen vertraut sind, kann auf den Fluchttürbeschlag EN 179 verwiesen werden, in der Notausgangsverschlüsse behandelt werden. Diese gilt auch, wenn es unwahrscheinlich ist, dass sich eine Paniksituation entwickelt. Falls jedoch mit der Entstehung der Panik zu rechnen ist, sollte auf den Fluchttürbeschlag EN 1125 verwiesen werden, die Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange behandelt. Anwendungsgebiet für EN 1125: Gebäude, die einem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und in welchem ortskundige Personen die Funktion der Fluchttüren nicht kennen. Anwendungsgebiet für EN 179: Gebäude, die KEINEM öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und in welchem ortskundige Personen die Funktion der Fluchttüren kennen. Seit dem 1. April 2003 gelten für Flucht- und Rettungswege die neuen Europanormen EN 179 und 1125. Bitte beachten Sie: Fluchttürbeschlag und Schloss müssen immer zusammen geprüft und zertifiziert sein.
Technischer Brandschutz

Technischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen Rauchableitungsanlagen und Rauchabzüge Treppenhaus Rauchansaugsysteme Druckbelüftungsanlagen und Schleusenlüftungen Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) Löschwasserversorgung Gaslöschanlagen Wandhydranten Brandunterdrückungsanlagen (Oxyreduct) Nasse und trockene Löschwasserleitungen, Wandhydrantenanlagen Pulverlöschanlagen Drucksteigerungsanlagen Erweiterte automatische Löschhilfeanlage (EAL) Zentralschlüsselsysteme Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Brandfallsteuerungen Brandrauchabsauganlagen Feststelleinrichtungen Wir errechnen für Ihr Vorhaben bzw. Ihr Objekt die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe und Höhe des Objektes, der Nutzung, der Brandlasten, des Risikopotentiales, der Ausrüstung und Einsatzdauer der örtlichen Feuerwehr. Die Berechnung stützt sich auf die „Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes“ (TRVB), welche vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den österreichischen Brandverhütungsstellen herausgegeben wurden. Diese Richtlinien ermöglichen es dem Brandschutztechniker, bei großen Objekten das Erfordernis von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlage) rechnerisch abzuschätzen und stellen den so genannten „Stand der Technik“ auf dem Brandschutzsektor dar. Sie sind dort anzuwenden, wo Baugesetze keine exakten Aussagen zu Schutz bzw. Sicherheitsvorkehrungen treffen. Gesetze lassen aber auch immer wieder Erleichterungen und Ausnahmen zu. In derartigen Fällen berät Sie „brandsicher“ gerne und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam alternative Ausführungsvarianten, wobei selbstverständlich auch andere gesetzliche Vorschriften und Richtlinien (Arbeitsstättenverordnung, brandschutztechnische Richtlinien aus europäischen Ländern, u.v.m.) berücksichtigt werden. „Brandsicher“ liefert Ihnen Ergebnisse vom erforderlichen brandschutztechnischen Mindestschutz bis hin zum spezifischen Brandschutz für Ihre Bedürfnisse. Unsere Leistungen können dabei in mehreren Stufen in Anspruch genommen werden: Brandschutzkonzepte und Brandschutzkonzeptpläne für die Einreichung im Behördenverfahren, für die Fachplanung und die Bauausführung mit fundierten Berechnungen (TRVB, OIB Richtlinien, usw.) Ausführungsüberwachung der technischen Brandschutzeinrichtungen Abnahme der technischen Brandschutzeinrichtungen - Bericht über die Abschlussüberprüfung für die Vorlage bei Behörden