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Planung und Baustellenkoordination

Planung und Baustellenkoordination

Baustellenkoordinationsgesetz! Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Ein wesentlicher Grund dafür sind organisatorische Mängel bei der Abwicklung der Baustelle. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe/das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination herabzusetzen. Maßnahmen wie: Bestellung von Koordinatoren, Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes – SiGe-Plans – sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten minimieren das Risiko. Professionelle Baustellen- und Planungskoordination führt neben dem verbesserten ArbeitnehmerInnenschutz zur Qualitätssteigerung, exakteren Einhaltung der Bauzeiten und genaueren Termin- und Finanzplanung durch das perfekte Zusammenspiel der Planenden und Bauausführenden. Sicherheit darf kein Wettbewerbselement sein! (Inhalt AUVA, Baukoordination Leitlinie für Bauherrn). BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) ist jeder Bauherr verpflichtet einen Baustellenkoordinator einzusetzen, welcher zwischen den ausführenden Unternehmen vermittelt und die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle sicherstellt. Als Dienstleistung übernehmen wir die Erstellung eines SIGEPlans sowie die Planung & Baustellenkoordination.