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Bodengutachten

Bodengutachten

• Bodenaufnahme — Dokumentation und Beschreibung der Bodenschichten • Rammsondierarbeiten — indirekte und schonende Erkundung unter speziellen Rahmenbedingungen und Fragestellungen • Ermittlung Wasserduchlässigkeit — mittels in-situ Sickerversuchen • Kartierarbeiten — geomorphologische und/oder ingenieurgeolgische Aufnahmen • Gefügeanalytik — Erhebung von felsmechanischen Eigenschaften und Gefügemerkmalen
Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Sie haben eine neue Idee für den Ausbau Ihrer Energieanlage oder müssen erweitern bzw. erneuern? Wir bieten Ihnen die Analysen und auch für eigene Berechnungen das entsprechende Softwareprogramm an. Erstellung von Energiekonzepten mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu: Eigenerzeugung mit KWK, BHKW, ORC-Anlagen Einsatz erneuerbarer Energieträger, Biomasseanlagen Energieträgerwechsel Ersatz oder Erneuerung von Altanlagen Energiebezug vs. Eigenanlage Ausnutzung von Abwärmepotentialen Bessere Ausnutzung von Energieanlagen Wärmelieferungen aus Energieanlagen Pachtmodelle und Beteiligungsmodelle für Energieanlagen Bei Fragen dazu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit Selbstvertrauen Grenzen testen

Mit Selbstvertrauen Grenzen testen

Revoshock sorgt für top Laufruhe und der erhöhte Rebound für mehr Beschleunigung. Man kann sich voll und ganz auf seinen Kanteneinsatz konzentrieren und mit viel Selbstvertrauen an seine Grenzen gehen.
Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung

Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung

Abnahme Prüfung gemäß § 7 AM-VO Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gemäß § 9 AM-VO Prüfung nach Aufstellung gemäß § 10 AM-VO ARBEITSMITTEL VERORDNUNG § 7 AM-VO Abnahme Prüfung § 8 AM-VO Wiederkehrende Prüfung § 9 AM-VO Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen § 10 AM-VO Prüfung nach Aufstellung § 8 AM - VO (1) Folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen: 1. Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane), 2. sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte, 3. durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte, 4. Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern, 5. Fahrzeughebebühnen, 6. auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände, 7. kraftbetriebene Anpassrampen, 9. kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen, 10. Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m², 11. Materialseilbahnen 12. Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, 13. Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe, 14. selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, besteht, 15. Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen, 16. Arbeitskörbe, 17. Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz, 18. Befahr- und Rettungseinrichtungen, 19. mechanische Leitern, 20. Stetigförderer, ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m Förderlänge, 21. Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit mehr als 30 kW Nennwärmeleistung, 22. kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme, 23. Bolzensetzgeräte, 24. fahrbare und verfahrbare Hängegerüste, 25. Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (zB Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge), 26. mechanische Vortriebsgeräte für Untertagebauarbeiten (zB Fräsen, Aufbruchgeräte), 27. sonstige Geräte und Anlagen für Untertagebauarbeiten, auf denen ArbeitnehmerInnen transportiert oder von denen aus Arbeiten durchgeführt werden, 28. Verteilermaste. Meine Leistungen: Abnahme Prüfung gemäß § 7 AM-VO Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gemäß § 9 AM-VO Prüfung nach Aufstellung gemäß § 10 AM-VO Gutachten nach 4. Abschnitt (Beschaffenheit von Arbeitsmitteln) der AM-VO
Schrottsammlung bei Trügler

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Anlagenbuch / E-Check

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Überprüfung von Elektroanlagen/Prüfprotokoll (ÖVE-Protokolle und Elektroattest für Ämter und Behörden) Wartung und Dokumentation von Elektroanlagen Wir erstellen für Sie ein komplettes Anlagenbuch nach allen gesetzlichen Richtlinien.
Tarife für die Wärmelieferung

Tarife für die Wärmelieferung

Leistungspreis Der Leistungspreis wird für die Bereitstellung der thermischen Energie verrechnet und richtet sich nach dem Ausmaß des Verrechnungsanschlusswertes je Abnehmeranlage. Messpreis Der Messpreis ist ein monatliches Entgelt für die von der Quellengesellschaft bereitgestellten Messeinrichtungen. Arbeitspreis Der Arbeitspreis wird für die an den Abnehmer gelieferte thermische Energie verrechnet. Nähere Details zu unseren Wärmetarifen können Sie unserem Tarifblatt entnehmen. Das aktuelle Tarifblatt öffnet sich mit einem Klick auf das Bild rechts.