Verpackungsware IPPC/ISPM
Verpackungsholz für den Export entspricht dem internationalen IPPC/ISPM 15 Standard. Betriebe, die Verpackungsholz für den Export herstellen, müssen vom Pflanzenschutzdienst zertifiziert sein. Der Erzeuger von Verpackungsholz für den Export markiert das Holz, und der Verpacker muss es mit einem speziellen Stempel versehen. Das Verpackungsmaterial aus Holz muss hitzebehandelt werden, um die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern. Die Begasung mit Methylbromid ist in Europa verboten, jedoch in Drittländern erlaubt, wo Hitzebehandlung schwierig ist. In Europa ist die Wärmebehandlung gemäß dem internationalen Verpackungsstandard IPPC/ISPM 15 für Betriebe, die entsprechendes Verpackungsholz anbieten, obligatorisch. Ein Hitzebehandlungsprotokoll sowie ein HTC-Zertifikat mit Erzeuger- und Paketnummer müssen geführt und dem Käufer übergeben werden. Zechner Holz in Deutschfeistritz bei Graz ist ein autorisierter Erzeuger von Verpackungsholz IPPC/ISPM 15.