DGUV52 Prüfung
Krananlagen und Hebewerkzeuge werden schweren Lasten ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, die jährliche DGUV 52 Prüfung durchzuführen zu lassen.
Damit eine dauerhafte Betriebssicherheit gewährleistet werden kann, werden die wiederkehrenden Prüfungen gesetzlich geregelt.
Diese Regelung schreibt auch vor, dass alle Prüfergebnisse der Pflichtprüfungen aufgehoben werden müssen.
Bei der DGUV 52 Prüfung werden potenzielle Schäden und Defekte erkannt, die von uns behoben werden können.
Wenn diese Pflichtprüfung nicht jährlich ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann im schlimmsten Fall eine Krananlage oder das Hebewerkzeug für mehrere Tage stillgelegt werden.
Übrigens ist ein großer Vorteil dieser Prüfung, dass die Lebensdauer der Krananlagen und Hebezeuge verlängert werden kann.
Prüfumfang:
Unser eigens entwickelter Prüfbericht
Basierend auf unserer jahrzehntelangen Prüferfahrung bekommen Sie von uns keinen Standard Prüfbericht, sondern einen selbst entwickelten 3-Seitigen DGUV 52 Prüfbericht. In diesem Prüfbericht werden alle Mängel verständlich und ggf. bildlich erklärt.
Auf Wunsch passen wir die Prüfberichte nach Ihren Bedürfnissen an.