Mischfutter als Teil der Kreislaufwirtschaft
Was noch vor wenigen Jahren undenkbar schien, ist in der EU seit 2021 wieder erlaubt und soll in Kürze auch in der Schweiz wieder möglich sein: die Verfütterung von tierischen Proteinen aus Nebenprodukten der Schlachtung an Nutztiere. Doch in der EU zögert die Branche mit der Verwendung dieser Nebenprodukte, und auch in der Schweiz gibt es Bedenken. Die Verfütterung von Tiermehl an Nutztiere war lange Zeit verboten, um die Ausbreitung von Tierkrankheiten wie BSE zu verhindern. Nun wurde das Verbot aufgehoben, da technologische Fortschritte eine sichere Verarbeitung ermöglichen sollen. Allerdings müssen strenge Vorschriften eingehalten werden, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Die Rückkehr zur Verfütterung von Tiermehl könnte dazu beitragen, den Bedarf an Sojaimporten als Futtermittel zu verringern und somit die Abhängigkeit von ausländischen Märkten zu reduzieren. Die Entscheidung wird kontrovers diskutiert und stößt auf geteilte Meinungen. Einige sehen darin eine Chance für eine nachhaltigere Landwirtschaft, andere befürchten negative Auswirkungen auf Umwelt und Tierwohl. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche Auswirkungen die Wiedereinführung der Verfütterung von Tiermehl haben wird.