Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeit hat sich in Deutschland zu der am schnellsten wachsenden Beschäftigungsform entwickelt. Überall in der Bundesrepublik gibt es Unternehmen, Betriebe und Büros, die plötzlich auftretende Auftragszuwächse aufgrund fehlender Mitarbeiter nicht bewältigen können. Durch Krankheit, Unfall, kurzfristige Urlaube oder andere unvorhergesehene Fälle fallen Arbeitskräfte aus oder Projektarbeiten stellen sich umfangreicher heraus, als geplant.
Wir unterstützen Sie
Unser qualifiziertes Personal steht Ihnen immer genau dann zur Verfügung, wenn Sie es benötigen. So können Sie auch bei konjunkturellen Schwankungen und kurz- oder langfristigen Personalengpässen schnell und flexibel auf fachkundiges Personal zurückgreifen.
Zeit- und Kostenersparnis
Bei der Personalsuche sparen Sie viel Zeit und Geld, da aufwendige Bewerbungsabläufe entfallen und Sie nur noch Interviews mit einer kleinen Anzahl von geeigneten Kandidaten führen müssen. Die Vorauswahl von qualifiziertem Personal übernehmen wir. Während Sie sich auf Ihre Kunden und Prozesse konzentrieren, widmen wir uns dem Personalmanagement, beobachten kontinuierlich den Markt und sind dort für Sie aktiv, wo geeignete Kandidaten zu finden sind.
Sicherheit durch den iGZ-Tarifvertrag
apm ist seit jeher Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ), der sich 2023 mit dem Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) zum Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) zusammenschloss. Jeder Arbeitsvertrag mit einem externen Mitarbeiter wird nach dem Tarifvertrag des iGZ geschlossen, der die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten regelt. Unsere Mitarbeiter erhalten darüber hinaus in der Regel übertarifliche Zulagen. Unabhängig bestätigt wird uns unsere vorbildliche Mitarbeiterbehandlung und -entlohnung an den Standorten Frankfurt und Hanau durch die Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit
Wie genau funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?
Die Überlassung von Arbeitnehmern besteht aus drei Parteien:
Verleiher: Als Verleiher wird der Arbeitgeber betitelt, der einen Arbeitnehmer für einen Dritten zur Verfügung stellt. Das sind wir. Zwischen uns und dem Zeitarbeitnehmer besteht ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag.
Zeitarbeitnehmer: Der Zeitarbeitnehmer wird als Arbeitskraft für den Entleiher eingesetzt. Der Beschäftigte bleibt dabei weiterhin Arbeitnehmer seines Arbeitgebers, dem Verleiher.
Entleiher: Ein Entleiher nimmt die zeitbegrenzte Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers in Anspruch.
Gesetzliche Verankerung der Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht (AÜG)
Die Arbeitnehmerüberlassung ist seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Hier sind auch die Rechte des Zeitarbeitnehmers und die Pflichten des Verleihers festgelegt.
Arbeitnehmerüberlassung – Vorteile auf einem Blick
Oftmals stellt Zeitarbeit ausschließlich Vorteile für Ihr Unternehmen dar. Bei einer fairen Arbeitnehmerüberlassung ergeben sich aber auch klare Vorteile für Arbeitnehmer bzw. Arbeitsuchende.
Unser qualifiziertes Personal steht Ihnen immer genau dann zur Verfügung, wenn Sie es benötigen. So können Sie auch bei konjunkturellen Schwankungen und kurz- oder langfristigen Personalengpässen schnell und flexibel auf fachkundiges Personal zurückgreifen.
Vorteile für Auftraggeber bei der Arbeitnehmerüberlassung sind vor allem die hohe Flexibilität der Planung. Wenn es zu Personalengpässen kommt, durch beispielsweise Auftragsspitzen, müssen schnell und zuverlässig neue Mitarbeiter gefunden werden. Wichtig bei der Arbeitnehmerüberlassung sind Zeitarbeitnehmer die über entsprechendes Know-How verfügen.
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