AMS – Arbeitsschutz mit System
besteht aus sieben Prozeßschritten zur systematischen Umsetzung und Pflege des Arbeitsschutz-Management-Systems im Unternehmen. Diese Schritte sind:
Festlegung der Arbeitsschutzpolitik, der -ziele und der Organisationsabläufe (Führen und Organisieren)
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Festlegen von Maßnahmen (IST Aufnahme),
Planen der Arbeitsgestaltung und der Beschaffung
Information/ Beteiligung der Beschäftigten
Organisation der Betreuung des Unternehmens und der Notfallvorsorge
Prüfen und Verbessern
Verbesserungen des AMS vornehmen
Unternehmen, welche die Thematik AMS - Arbeitsschutz mit System erfolgreich umsetzten, können davon ausgehen, alle wesentlichen rechtlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz zu haben. So z. B. Anforderungen aus.
- dem Arbeitsschutzgesetz
- der Bildschirmarbeitsverordnung,
- der Betriebssicherheitsverordnung,
- der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" oder
- der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte
Die erfolgreiche Umsetzung der Forderungen des Arbeitschutz-Management-Systems wird durch Mitarbeiter der zuständigen Berufsgenossenschaft in einem 3-jährigen Rhythmus begutachtet (= zertifiziert). Das Unternehmen erhält darüber eine Bestätigung (= Zertifikat) und wird in der im Internet verfügbaren Liste "Begutachtete Unternehmen" aufgeführt.
Das Beste daran: die Begutachtung ist für das Unternehmen kostenfrei und wird von einer Vielzahl an Kooperationspartnern der Wirtschaft anerkannt!
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