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Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur den Zeitplan des Bauvorhabens in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch dessen Finanzierung erheblich. Eine Bauleistungsversicherung empfiehlt sich daher für alle Bauherren, Bauträger und Generalübernehmer. Die Beitragskosten können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Als spezialisierter Fachmakler berät bau-plan-asekurado Sie gern unabhängig und vermittelt günstigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben. Welche Gefahren und Schäden lassen sich versichern? Grundleistungen Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden ein, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können. Dazu gehören insbesondere folgende Gefahren: ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel) Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker unbekannte Dritte (Vandalismus) Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile Schadenbeispiele Brandstiftung Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Täter jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert. Kran umgekippt Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt. Starke Unwetter im Sommer Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Bauleistungsversicherung des Bauträgers übernahm die Schadenskosten. Abenteuerspielplatz Ein paar Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllten die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursachte. In der Folge mussten die Rohre ersetzt werden und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca.
Versicherungsmakler

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Bereits seit unserer Unternehmensgründung im Jahre 1901 sind wir als unabhängiger Versicherungsmakler für unsere Kunden tätig
Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein. Die Grundlagen Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung. Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen. Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben. Was ist versichert Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke. Auch Gebäudezubehör ist versichert Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen. Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden. Leistungsumfang Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt. Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet. Extraleistungen je nach Vertrag Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen. Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt. Für wen geeignet? Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicher
versicherungen

versicherungen

Rücklagen aufbauen, mit Grantiezins verzinsen = höhere Beiträge für gleiche Auszahlung im Leistungsfall. Man geht nach neuesten Berechnungen von einer Erhöhung von ca. 10% bei BU und Risiko-LV aus.
Die Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Rechtsschutzfunktion

Die Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Rechtsschutzfunktion

Definition und Deckungsbereich Betriebshaftpflichtversicherung ist in aller Regel der wichtigste Versicherungsschutz eines jeden Unternehmens. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen, die aus Personen-, Sach-, und daraus folgenden Vermögensschäden resultieren, welche Dritten durch die betriebliche Tätigkeit oder Produkte des Unternehmens zugefügt werden. Und ein entscheidender, oft übersehener Bestandteil dieser Versicherung ist die passive Rechtsschutzkomponente. Passive Rechtsschutzkomponente Die Rechtsschutzkomponente der Betriebshaftpflichtversicherung dient der Abwehr grundsätzlich jeglichen Haftungsanspruchs gegen das Unternehmen, außer aus dem Bereich des Strafrechts. Sie übernimmt die Kosten für die rechtliche Verteidigung, einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, unabhängig davon, ob es am Ende zu einer außergerichtlichen Einigung oder zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt. Anmerkung: Dieser Rechtsschutz ist insofern “passiv”, als er nicht die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche, sondern die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter finanziert. Relevanz für Unternehmen Die Rechtsschutzkomponente der Betriebshaftpflichtversicherung ist von besonderer Bedeutung, da sie Unternehmen ermöglicht, sich gegen so gut wie alle auf ihrer Haftpflicht beruhenden Ansprüche von Dritten effektiv zur Wehr zu setzen, ohne dass befürchtet werden muss, durch die Kosten eines Rechtsstreits in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. In aller Regel steht die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung bis zur vollen Höhe für die Verteidigungskosten zur Verfügung. Wichtige Aspekte Deckungsgrenzen: Unternehmen sollten die Versicherungssummen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig prüfen und festlegen, um damit sicherzustellen, dass diese im Schadensfall sowohl die potenziellen maximalen Rechtskosten, als auch die Befriedigung begründeter Ansprüche abdecken. Ausschlüsse: Obgleich es sich um eine “offene” Deckung handelt (sie also nicht eine abschließende Liste von Risiken versichert, sondern vielmehr alle nicht explizit ausgeschlossenen), sind in der Betriebshaftpflichtversicherung standardmäßig dennoch nicht alle Risiken abgedeckt. Unternehmer müssen ihre Ausschlüsse kennen und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz in Erwägung ziehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung und insbesondere ihre passive Rechtsschutzkomponente stellen damit ein zentrales Element im Risikomanagement von Unternehmen dar. Sie schützen vor unkalkulierbaren Kosten, die durch die Verteidigung gegen Haftungsansprüche entstehen können. Aus unserer langen Erfahrung als Industrieversicherungsmakler ist in der Mehrzahl der Fälle der Abschluss einer guten und passenden Betriebshaftpflichtversicherung (bzw. Einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Dienstleister, bzw. einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung für produzierende B2B-Unternehmen) alleine bereits vollkommen ausreichend, um sämtliche existenzgefährdenden Risiken des Unternehmens im Bereich Rechtskosten abzusichern.
Extranet für TARGO Versicherungen

Extranet für TARGO Versicherungen

Die Kommunikation nach innen und außen verbessern, mit effizienten und innovativen Lösungen. Mit diesem Ziel entwickelten wir für TARGO Versicherungen ein umfassendes Extranet. Rund 10.000 Mitarbeitende gelangen damit besser an Infos. Effiziente Tools erleichtern ihnen den Verkaufsprozess – für eine optimale User Experience vom Verkauf bis zu den Endkund*innen. Das Extranet bietet eine zentrale Plattform für den Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens. Durch die Integration moderner Technologien wird die Effizienz gesteigert und die Benutzerfreundlichkeit verbessert.
VERSICHERUNGEN RUND UM IHR AUTO

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR AUTO

Der beste Tarif, die günstigste Prämie, das passende Versicherungsprodukt für Ihr Fahrzeug – unsere Experten stehen Ihnen auch beim Thema Versicherungsschutz rund um Ihr Auto gern mit Rat und Tat zur Seite.
Steuerberatung

Steuerberatung

Finanzbuchhaltung Lohn- und Gehaltsbuchhaltung Jahresabschlusserstellung mit/ohne Plausibilitätsprüfung Erstellung aller privaten und betrieblichen Steuererklärungen Betreuung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen Steuerliche Gestaltungsberatung, z. B. Rechtsformwahl, Umstrukturierungen wie Umwandlung, Verschmelzung oder Abspaltungen Steuerliche Beratung bei Existenz- und Unternehmensgründungen Beratung in allen Fragen der Unternehmensnachfolge Steuerliche Betreuung von ausländischen Immobilieninvestitionen Steuerliche Beratung von Verbänden und Stiftungen
Steuerberatung

Steuerberatung

In der Region Hessenring sind wir an drei Standorten vertreten und kümmern uns direkt vor Ort um Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Anliegen. Hier sind erfahrene Steuerberater/-innen und viele kompetente Mitarbeiter/-innen für Sie da. Nutzen Sie unser umfangreiches Beratungsangebot ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf! Als zuverlässiger Partner sind wir stets an Ihrer Seite. Wählen Sie einen Standort in Ihrer Nähe und sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!
Ein echter Allrounder: Allgefahrenversicherung für Gebäude

Ein echter Allrounder: Allgefahrenversicherung für Gebäude

Allgefahrenversicherung für Gebäude Wie ihr Name schon sagt, deckt der Versicherungsschutz einer Allgefahrenversicherung alle Schäden, unabhängig von ihrer Ursache, ab. Während eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung die drei Hauptgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abdeckt, ist man mit einer Allgefahrenversicherung auch gegen nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannte Schadensfälle versichert. Welche Risiken werden durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt? Die Allgefahrenversicherung wird auch als „All-Risk-Deckung“ bezeichnet. Im Unterschied zu anderen Versicherungen sind durch sie nicht nur spezielle Gefahren versichert. Im Gegenteil: Die Versicherungsdeckung bezieht sich auf alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Typische Ausschlüsse sind je nach Versicherer Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Korrosion, inneren Verderb, Vorsatz, Krieg oder Atomunfälle. Der Vorteil: Üblicherweise beinhaltet ein Versicherungsvertrag eine Liste konkreter Gefahren und Schadensarten, die unter den Versicherungsschutz fallen. Außerdem werden Ausschlüsse aufgezählt. Häufig fühlt sich der Versicherungsnehmer dadurch verunsichert und fragt sich, welche Leistungen die Versicherung umfasst und welche nicht. Bei der Allgefahrenversicherung dagegen ist klar, was unter die Deckung fällt: nämlich alles, außer den ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossenen Schäden. Was ist bei der Allgefahrenversicherung nicht versichert? Trotz der Tatsache, dass die All-Risk-Versicherung einen so umfassenden Schutz bietet, kennt sie auch Leistungsausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für die aus den folgenden Gründen entstandenen Schäden: Schäden, die durch arglistiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen Schäden, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit zurückgeführt werden können Schäden als Folge von Kriegen und kriegsähnlichen Ereignissen Schäden an nicht bewohnten oder bezugsfertigen Häusern Welche Vorteile hat eine Allgefahrenversicherung? Da eine Allgefahrenversicherung alle möglichen Gefährdungen abdeckt, erfreut sich diese Versicherungsart immer größerer Beliebtheit. Da konkrete Schäden nicht benannt werden, ist sie beispielsweise für Besitzer von Solar- und Photovoltaik-Anlagen eine sinnvolle Investition. Der Grund: Das Spektrum der möglichen Schäden im Bereich von Photovoltaik-Anlagen ist sehr vielfältig und betrifft nicht nur Umwelteinflüsse, sondern auch Bedienungs- und Montagefehler. Diese werden durch eine normale Gebäudeversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Bei der Allgefahrenversicherung gilt: Kommt die versicherte Sache zu Schaden, wird sie zerstört oder gestohlen, greift der Versicherungsschutz. Abdeckt sind neben den üblichen Risiken wie Leitungswasser, Feuer, Sturm, Blitz und Diebstahl zum Beispiel auch Hochwasser und Erdbeben. Ebenso sind Schäden durch Bedienungs- und Montagefehler oder solche, die aus Fahrlässigkeit entstehen, versichert. Mehr lesen Mehr Sicherheit mit der Allgefahrenversicherung für Gebäude Bei der All-Risk-Versicherung kommt es also darauf an, was vertraglich ausgeschlossen wird. Der Rest gilt als versichert und wird im Rahmen der jeweiligen Police übernommen. Währenddessen bieten nur sehr wenige Versicherer eine Wohngebäudeversicherung mit einer Deckung für sämtliche, also auch nicht ausdrücklich benannte Gefahren. Ein weiterer Vorteil einer Allgefahrenversicherung ist, dass sich die Beweislast beim Schadenseintritt umkehrt. Das bedeutet, dass - anders als bei den meisten anderen Versicherungen - nicht der Versicherungsnehmer den Sch
Deckungshighlights der Betriebshaftpflichtversicherung sind

Deckungshighlights der Betriebshaftpflichtversicherung sind

Verzicht zugunsten des Kunden auf Sublimite Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Code-Karten Tätigkeitsschäden Be- und Entladeschäden Diskriminierungsrisiken (AGG) Weltweite Teilnahme an Messen oder Ausstellungen Mietsachschäden an Gebäuden oder Räumen durch Leitungs- oder Abwasser Mietsachschäden durch Brand und Explosion Personen- oder Sachschäden wegen Sachmängel infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften => konventionelles Produkthaftpflichtrisik
Einzigartiges Rechtsschutzkonzept für Betreuungsvereine

Einzigartiges Rechtsschutzkonzept für Betreuungsvereine

Speziell für Betreuungsvereine haben wir ein Konzept für Betreuungsvereine entwickelt, das Sie nur bei GL abschließen können. Der Versicherungsschutz deckt sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich ab und gilt auch für alle Verträge der Betreuten, die im Auftrag für den Betreuten abgeschlossen wurden. Ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig? Schnell sind Sie - auch ohne eigenes Verschulden - in einen Rechtsstreit verwickelt: die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters, das Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit, die Auseinandersetzung mit dem Vermieter wegen einer Mieterhöhung oder das Strafverfahren wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Wenn Sie vor Gericht ziehen, ist das mit hohen finanziellen Risiken verbunden: Der eigene Rechtsanwalt, das Gericht und der gegnerische Rechtsanwalt können bei einem für Sie negativen Ausgang auf Ihre Kosten gehen. Kostenlose Rechtsberatung für BdB-Mitglieder
Kartellrecht

Kartellrecht

White Label Advisory bietet Ihnen die besten Beratungen und passende Beraterinnen und Berater mit ausgewiesener "Kartellrecht" Expertise für Ihre Projekte. Mergers & Acquisitions-Transaktionen korrekt anmelden. Sich jederzeit an die geltenden kartellrechtlichen Vorgaben halten. Wenn es um die Sicherstellung der Regelkonformität in Unternehmen geht, spielt das Kartellrecht eine wichtige Rolle. Es ist ein kaum zu unterschätzender Baustein im Legal-Bereich. Falls internes Fachwissen in diesem Bereich fehlt, kann ein externer Kartellrecht Consultant helfen. Das Kartellrecht ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts und dient in erster Linie der Unterbindung von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, die etwa durch Preisabsprachen zustande kommen können. Wer gegen das Kartellrecht verstößt, dem drohen empfindliche Bußgelder. Doch auch Unternehmen, die versuchen, im Sinne des Kartellrechts zu agieren, können Fehler begehen. Denn da das Kartellrecht so komplex ist, birgt es auch enorme Risiken. Mit der Hilfe einer Expertin oder eines Experten im Kartellrecht, stellen Sie Ihr Business rechtssicher auf. Und das sowohl im nationalen als auch internationalen Umfeld. Welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten bringen Beraterinnen und Berater mit "Kartellrecht" Fokus mit? Kartellrecht Consultants beraten Sie bei Joint Ventures und ähnlichen Transaktionen, begleiten die Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben, unterstützen bei Kartell-Behördenverfahren, beraten zu kartellrechtlichen Vorgängen und kartellrechtlich relevanten Vereinbarungen zwischen Unternehmen und realisieren für Sie individuelle Compliance-Management-Systeme. Bei einer langfristigen Zusammenarbeit stellen die Expertinnen und Experten zudem sicher, dass Ihr Unternehmen dauerhaft seinen Verhaltenspflichten nachkommt. Damit all das gelingt, sollten Beraterinnen und Berater aus dem Kartellrecht folgende Skills mitbringen: - Erfolgreich Abschluss beider juristischer Staatsexamina - Erfahrung im Kartellrecht - etwa in der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens - Sichere Englischkenntnisse Typische und wünschenswerte persönliche Fähigkeiten für externe Kartellrecht Consultants sind: - Unternehmerische Denkweise - Starkes Durchsetzungsvermögen - Einfühlungsvermögen in die Belange der Mandanten Was sind typische Projekte auf denen ein "Kartellrecht" Skill gefordert wird? Ein Kartellrecht Consultant ist erster Ansprechpartner bei markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Die Profis übernehmen die rechtliche Beratung Ihrer Mandantinnen und Mandanten und sind in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts fit. Zudem stehen die Kartellrecht-Berater bei rechtlichen Prüfungen zur Seite und übernehmen die Verhandlungen von nationalen und internationalen Verträgen. Die nachfolgenden drei Use-Cases zeigen, wie flexibel der Einsatz von Consultants im Kartellrecht erfolgen kann: - Legal-Projektmanagement und PMO im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses mit kartellrechtlicher Prüfung | Branche: Transport & Logistik - Kaufmännische Konzeption und Beratung zur Neukonzeption von Preis- und Rabattmodellen im Rahmen von Preisbindungsverfahren | Branche: Lebensmittelindustrie - Top-Management Briefings & Workshop-Formate zur Vermeidung kartellrechtlicher Verfahren und Auswirkungen von Reformen des Europäischen Kartellrechts | Branche: Energie & Umwelt Für welche Branchen und Unternehmen sind Beraterinnen und Berater mit "Kartellrecht" Fähigkeiten relevant? Kartellrecht Consultants sind in erster Linie für Unternehmen aus der Energiewirtschaft, aus dem Maschinen- und Anlagenbau und im Konsumgüterbereich tätig. Zudem beraten die Expertinnen und Experten zu sonderkartellrechtlichen Fragestellungen auf regulierten Märkten - dies betrifft allem voran die Branchen Energie & Umwelt sowie den Telekommunikationssektor.
Praxis des Verbrauchsteuerrechts

Praxis des Verbrauchsteuerrechts

Seminar: So erhalten Sie mehr Überblick über Grundlagen, Begriffe, Verfahren und Steueraussetzung in der Verbrauchsteuer. Praktisch für Ihren Steueralltag. Verbrauchsteuern stellen mit einem Aufkommen von ca. 63,2 Mrd. EUR/Jahr die wichtigste Einnahmequelle der Zollverwaltung dar (zum Vergleich: die Einnahmen aus Einfuhrzöllen belaufen sich lediglich auf ca. 4,7 Mrd. EUR/Jahr). Die Verbrauchsteuern werden auf verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben, die im deutschen Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden. Waren, die der Verbrauchsteuer unterliegen (sogenannte Steuergegenstände) sind verbrauchsfähige Güter des täglichen Konsums (Mineralöl, Strom, Tabakwaren, Alkohol, Kaffee usw.), die in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen näher bestimmt sind. Dies geschieht durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur. Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung dieser Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung. Die Herstellung, Be- oder Verarbeitung sowie Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung erfolgen im Steuerlager. Ferner dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung in Steuerlagern empfangen oder von diesen versandt werden. Die Verbrauchsteuer entsteht erst mit Entfernung der Waren aus dem Steuerlager oder mit Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner wird der Steuerlagerinhaber. Dieser bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Hauptzollamt. Hinsichtlich weiterer Steuerentstehungstatbestände verweist das Verbrauchsteuerrecht auf die einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften. Wie im Zollrecht ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Formalitäten im Verbrauchsteuerrecht von großer Bedeutung; Fehler können leicht zur ungewollten Entstehung der Verbrauchsteuer führen. Für Mitarbeiter von Unternehmen ist es daher wichtig, über den praktischen Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren informiert zu sein. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Praxistipps. Schulungsformat: Seminar Preis: 549,00 € zzgl. MwSt.
Alle Deine Versicherungen und Finanzen in einer App.

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