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Fugenband (versch. Abmessungen)

Fugenband (versch. Abmessungen)

Das Haupteinsatzgebiet für Fugenband ist die dauerhafte Verklebung von Anschlüssen zwischen Einbaubahnen mit unterschiedlichen Mischguteigenschaften. Das Haupteinsatzgebiet für Fugenband ist die Abdichtung von Anschlüssen im Asphaltstraßenbau, wie sie beim Neubau, bei Erhaltungsmaßnahmen und bei Aufgrabungen vorkommen. Die dauerhafte Verklebung von Anschlüssen zwischen Einbaubahnen mit unterschiedlichen Mischguteigenschaften (Gussasphalt an Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt an Gussasphalt) und zwischen Asphaltdeckschichten und Einbauten, Bordsteinen, Betonteilen etc. verhindert das Auftreten von Rissen und das Eintreten von Oberflächenwasser in den Straßenaufbau. 30 x 08 mm: 73 m pro Karton 35 x 08 mm: 63 m pro Karton 30 x 10 mm: 63 m pro Karton 40 x 10 mm: 40 m pro Karton
Recycling

Recycling

Ende 2010 wurde bei der HRV GmbH Reifenzerkleinerungstechnik in Betrieb genommen. Seitdem konnte die verarbeitete Tonnage kontinuierlich gesteigert werden. Im Jahr 2013 wurden schon ca. 12.000 Tonnen an Reifen zerkleinert. Durch das besteht die Möglichkeit Altreifen in Handteller große Stücke zu zerkleinern. Die Stärke des Altreifenzerkleinerers wurde bewusst möglichst Groß gewählt, sodass nahezu sämtliche Typen an Altreifen in der HRV GmbH direkt verarbeitet werden können. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Auslastung der Logistikkapazitäten sondern ist auch ein wichtiger Schritt dem Altreifen möglichst ökologisch zu Recyceln, da die zerkleinerten Reifen zu 100% einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Damit leisten auch wir einen unseren Beitrag um die in dem KrWG angestrebten Verwertungsquoten zu erfüllen. Sollten Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Zulieferer von Altreifenschredds sein, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf ein Gespräch.
Informationen in der Abrechnung

Informationen in der Abrechnung

Jetzt informieren! IdA –Informationen in der Abrechnung gem. § 6a (3) der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) Was ist die IdA? Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IdA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen.  Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden.