Lithiumbatterien und Akkus
Ob Luftfracht oder auf der Straße, wer Lithium-Batterien oder Akkus versendet, muss diverse Regelungen und Vorschriften beachten. Seit 2009 haben sich die betreffenden Vorschriften für die Art der Verpackungen, Kennzeichnungen und Dokumentationen von Lithium-Batterien und Akkus für alle Verkehrsträger zum Teil erheblich verändert.
Der wichtigste Hinweis ist: Lithium-Batterien und Akkus unterliegen immer gefahrgutrechtlichen Vorgaben!
Wenn diese wichtigen Vorgaben und Vorschriften beim Transport dieser Gefahrgüter nicht beachtet werden, kann dies nicht nur zu Verzögerungen bei der Sendungs-Zustellung führen sondern kann auch u.U. zu chemischen Reaktionen, Brand oder Explosion des Gefahrguts führen.